Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 45 Abs. 2 KV M-V kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft 2014-VI-06-0128 vom 04.12.2014 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für die Haushaltsjahre ab 2019/2020 einen Doppelhaushalt zu erstellen.

In der Sitzung der Bürgerschaft am 06.07.2017 ist von Seiten des Oberbürgermeisters mitgeteilt worden, dass die Verwaltung der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund erstmalig einen Doppelhaushalt bereits für die Haushaltsjahre 2018/2019 vorlegen wird.

 

Der Doppelhaushalt soll der Verwaltung durch das Entfallen des aufwendigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren für das zweite Haushaltsjahr u.a. Zeit verschaffen, die offenen Jahresabschlüsse nach Einführung der Doppik aufzuholen. Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen aktueller und künftiger Haushaltspläne sind abhängig vom Nachweis festgestellter Jahresabschlüsse. Mit einem Doppelhaushalt kann außerdem erreicht werden, dass zu Beginn des 2. Jahres ein beschlossener Haushaltsplan vorliegt und damit eine vorläufige Haushaltsführung vermieden wird.  Investitionen können rechtzeitig in Auftrag gegeben und zügig abgearbeitet werden.

 

Der Haushaltsplan umfasst folgende Bände:

 

Band I             - Vorbericht, Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Stellenplan

Band II                        - Wirtschaftspläne der städtischen Unternehmen

Band III           - Städtebauliche Sondervermögen


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund /  Altstadtinsel für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund / Grünhufe für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund / Knieper West für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

-          die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund / Kleiner Wiesenweg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

 

-     den Wirtschaftsplan 2018 der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH

-     den Wirtschaftsplan 2018 der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2018 der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH 

-     den Wirtschaftsplan 2018 der Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2018 der Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH 

-     den Wirtschaftsplan 2018 der Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2018 der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

-     den Wirtschaftsplan 2018 der Ostseeflughafen Stralsund- Barth GmbH

-     die Kenntnisnahme des Wirtschaftsplans 2018 der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH

-     den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund

-          den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund

 

      -    die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Hansestadt Stralsund für die

            Haushaltsjahre 2018 und 2019


Lösungsvorschlag:

Auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung sowie der Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Europa M-V für die Haushaltsplanung 2018 vom 13.10.2017 wurden die Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2018/2019 der Hansestadt Stralsund erstellt.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund fasste in der Sitzung am 07.12.2017  den Beschluss, die Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2018/2019 in die Ausschüsse der Bürgerschaft zu verweisen und unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe zu beraten.

 

In den darauffolgenden Wochen fanden in den Fraktionen und in den Ausschüssen der Bürgerschaft intensive und konstruktive Abstimmungen und Diskussionen statt.

 

Damit sind die Voraussetzungen für die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2018/2019 in der Sitzung der Bürgerschaft am 18.01.2018 gegeben. Die Hansestadt Stralsund wird der Rechtsaufsicht anschließend den Doppelhaushalt für das Haushaltsprüfungs- und Genehmigungsverfahren vorlegen.

 


Alternativen:

Keine