Sachverhalt:
Nach
§ 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 45 Abs. 2 KV M-V kann die
Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren
getrennt, enthalten.
Mit dem Beschluss
der Bürgerschaft 2014-VI-06-0128 vom 04.12.2014 wurde der Oberbürgermeister
beauftragt, für die Haushaltsjahre ab 2019/2020 einen Doppelhaushalt zu
erstellen.
In der Sitzung der
Bürgerschaft am 06.07.2017 ist von Seiten des Oberbürgermeisters mitgeteilt
worden, dass die Verwaltung der Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund erstmalig einen Doppelhaushalt bereits für die
Haushaltsjahre 2018/2019 vorlegen wird.
Der
Doppelhaushalt soll der Verwaltung durch das Entfallen des aufwendigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren
für das zweite Haushaltsjahr u.a. Zeit verschaffen, die offenen Jahresabschlüsse nach
Einführung der Doppik aufzuholen. Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen
aktueller und künftiger Haushaltspläne sind abhängig vom Nachweis festgestellter
Jahresabschlüsse. Mit einem
Doppelhaushalt kann außerdem erreicht werden, dass zu Beginn des 2. Jahres ein
beschlossener Haushaltsplan vorliegt und damit eine vorläufige Haushaltsführung
vermieden wird. Investitionen können
rechtzeitig in Auftrag gegeben und zügig abgearbeitet werden.
Der Haushaltsplan
umfasst folgende Bände:
Band I - Vorbericht,
Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Stellenplan
Band II -
Wirtschaftspläne der städtischen Unternehmen
Band III - Städtebauliche Sondervermögen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund / Altstadtinsel für die Haushaltsjahre 2018 und
2019
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund / Grünhufe für die
Haushaltsjahre 2018 und 2019
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund / Knieper West für die
Haushaltsjahre 2018 und 2019
-
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund / Kleiner Wiesenweg
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
- den Wirtschaftsplan 2018 der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft
mbH
- den Wirtschaftsplan 2018 der SWS
Stadtwerke Stralsund GmbH
- den Wirtschaftsplan 2018 der
Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH
- den Wirtschaftsplan 2018 der
Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH
- den Wirtschaftsplan 2018 der
Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
- den Wirtschaftsplan 2018 der
Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH
- den Wirtschaftsplan 2018 der
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
- den Wirtschaftsplan 2018 der
Ostseeflughafen Stralsund- Barth GmbH
- die Kenntnisnahme des
Wirtschaftsplans 2018 der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH
- den Wirtschaftsplan 2018 des
Eigenbetriebes Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund
-
den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Städtischer
Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
der Hansestadt Stralsund für die
Haushaltsjahre 2018 und 2019
Lösungsvorschlag:
Auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung sowie der
Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Europa M-V für die
Haushaltsplanung 2018 vom 13.10.2017 wurden die Entwürfe der Haushaltssatzungen
und der Haushaltspläne 2018/2019 der Hansestadt Stralsund erstellt.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund fasste in der Sitzung am
07.12.2017 den Beschluss, die Entwürfe
der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2018/2019 in die Ausschüsse der
Bürgerschaft zu verweisen und unter Federführung des Ausschusses für Finanzen
und Vergabe zu beraten.
In den darauffolgenden Wochen fanden in den Fraktionen und in den
Ausschüssen der Bürgerschaft intensive und konstruktive Abstimmungen und
Diskussionen statt.
Damit sind die Voraussetzungen für die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2018/2019 in der Sitzung der Bürgerschaft am 18.01.2018 gegeben. Die Hansestadt Stralsund wird der Rechtsaufsicht anschließend den Doppelhaushalt für das Haushaltsprüfungs- und Genehmigungsverfahren vorlegen.
Alternativen:
Keine