Betreff
Annahme einer Sachspende für den St. Jürgen Friedhof Stralsund
Vorlage
B 0068/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 wurde das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Die Bürgerschaft hat bei einer Wertgrenze über 1.000 EUR über die Annahme der Spende zu entscheiden.

Bei der Spende handelt sich um eine Sachspende für den St. Jürgen Friedhof Stralsund.

 

Der ehemalige St. Jürgen Friedhof, als kulturhistorisch bedeutsames Denkmal, wird auf der Denkmalliste der Hansestadt Stralsund geführt. Ziel aus denkmalpflegerischer Sicht ist es, jegliche Spuren der Begräbniskultur an diesem Ort zu erhalten. Bei der Sachspende handelt sich um restauratorische Arbeiten, die an den Grabstellen „Fleischer" und „Uhle“ in Form von  wiederhergestellten Grabplatten und deren Inschriften vorgenommen wurden. Begünstigte ist die Hansestadt als Eigentümerin der Anlage.

Bei dem Spender handelt es sich um einen Familienvertreter, private Nutzungsrechte an den Grabstellen bestehen jedoch nicht mehr.

Da die Arbeiten mit den Erhaltungs-und Entwicklungsabsichten für das Denkmal "St. Jürgen Friedhof" im Einklang stehen, wurde die Zustimmung zur Ausführung erteilt. Der Wert der Sache wurde durch den Spender i.F. der Rechnung des beauftragten Steinmetzmeisters nachgewiesen.

Die Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V wurde am 27.11.2017 erklärt


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

Die Sachspende für die restauratorischen Arbeiten an den Grabstellen „Fleischer" und „Uhle“ in Höhe von 2.755,00 EUR wird angenommen.

 


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachspende.

 


Alternativen:

Eine Ablehnung der Zuwendung würde die unverzügliche Rückgabe der Sache verlangen. Dies ist wegen der Art der Zuwendung nicht möglich