Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 wurde das
Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
geregelt. Die Bürgerschaft hat bei einer Wertgrenze über 1.000 EUR über die
Annahme der Spende zu entscheiden.
Bei der Spende handelt sich um eine Sachspende für den St.
Jürgen Friedhof Stralsund.
Der ehemalige St. Jürgen Friedhof, als kulturhistorisch
bedeutsames Denkmal, wird auf der Denkmalliste der Hansestadt Stralsund
geführt. Ziel aus denkmalpflegerischer Sicht ist es, jegliche Spuren der
Begräbniskultur an diesem Ort zu erhalten. Bei der Sachspende handelt sich um
restauratorische Arbeiten, die an den Grabstellen „Fleischer" und „Uhle“
in Form von wiederhergestellten
Grabplatten und deren Inschriften vorgenommen wurden. Begünstigte ist die
Hansestadt als Eigentümerin der Anlage.
Bei dem Spender handelt es sich um einen Familienvertreter,
private Nutzungsrechte an den Grabstellen bestehen jedoch nicht mehr.
Da die Arbeiten mit den Erhaltungs-und Entwicklungsabsichten
für das Denkmal "St. Jürgen Friedhof" im Einklang stehen, wurde die
Zustimmung zur Ausführung erteilt. Der Wert der Sache wurde durch den Spender i.F. der Rechnung des
beauftragten Steinmetzmeisters nachgewiesen.
Die Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V wurde am 27.11.2017 erklärt