Sachverhalt:
Die Hansestadt Stralsund ist Eigentümerin des Grundstückes
Gemarkung Tankow, Flur 2, Flurstück 13/2.
Auf dem Grundstück lastet ein Nutzungsrecht. Der Inhaber des
Nutzungsrechts und Eigentümer des auf dem städtischen Grundstück befindlichen
Gebäudes ist verstorben.
Die Erben boten nun das Gebäude der Hansestadt Stralsund als Eigentümerin des
Grund und Bodens zum Kauf an. Die Hansestadt Stralsund erachtet den Ankauf des
Gebäudes als wirtschaftlich sinnvoll, da das Grundstück nach erfolgtem Ankauf
in Gänze (Gebäude und Grund und Boden) einer Vermarktung zugeführt werden kann.
Erfahrungsgemäß werden bei derartigen bebauten Grundstücken in Alleinlage auf
Rügen trotz hoher Sanierungskosten hohe Verkaufserlöse erzielt, die weit über
dem Verkehrswert liegen.
Der Wert des Gebäudes wurde mit Gutachten des öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken, Herrn Lohmann, vom 31.07.2017 mit 65.000,00 €
ermittelt. Die Erben haben ihre Bereitschaft signalisiert, das Gebäude zum
gutachterlich festgestellten Wert an die Hansestadt Stralsund zu verkaufen.
Zuzüglich zum Kaufpreis sind von der Hansestadt Stralsund
die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3.250,00 € und die Notar- und Grundbuchkosten
in Höhe von ca. 600,00 € zu zahlen. Demnach werden für den Ankauf des Gebäudes
finanzielle Mittel in Höhe von ca. 70.000,00 € benötigt.
Die Verkäufer baten um kurzfristige, zeitnahe Bearbeitung.
Diese ist auch im Interesse der Hansestadt Stralsund, denn dem Verfall des
Gebäudes, der durch den Leerstand begünstigt wird, soll vorgebeugt werden.
Eine außerplanmäßige Einordnung der Auszahlungen in Höhe von
70.000,00 € in den Finanzhaushalt 2017 ist deshalb erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Einordnung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 70.000,00 € für den Ankauf des Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Tankow, Flur 2, Flurstück 13/2 aus den o. g. Gründen in den Haushalt 2017 aufzunehmen.
Die außerplanmäßige Einordnung wird durch die Reduzierung des Planansatzes des Vorhabens „Sanierung Talsperre Andershof“ in Höhe von 70.000,00 € gedeckt. Das erforderliche Planfeststellungsverfahrens, welches zur Weiterführung des Vorhabens zwingend notwendig ist, ist noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend erfolgt in diesem Jahr keine Inanspruchnahme der Mittel. Eine Neuveranschlagung des Vorhabens findet in der Haushaltsplanung 2018/ 2019 Berücksichtigung. Folglich stehen in diesem Jahr die Mittel in der erforderlichen Höhe zur Deckung zur Verfügung.
Teilhaushalt: 11
Maßnahmen-Nr.: noch nicht vergeben
Leistung: 11.4.02.001
Finanzierung |
Sachkonto |
Ansatz 2017 bisher |
Außerplanmäßige
Einordnung |
Ansatz 2017 neu |
|
|
in EUR |
||
|
|
|
|
|
Auszahlung Ankauf eines Einfamilienhauses |
03110000 |
0,00 |
70.000,00 |
70.000,00 |
|
|
|
|
|
Deckung |
55.2.02.001 |
150.000,00 |
-70.000,00 |
80.000,00 |
|
69000.95015 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Lösungsvorschlag:
Für den Ankauf des Gebäudes auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Tankow, Flur 2, Flurstück 13/2 erfolgt die Einordnung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 70.000,00 € in den Finanzhaushalt 2017.
Alternativen:
Keine, die Erben haben kein Interesse am Erwerb des Grund und Bodens, sodass die Grundstücksangelegenheit nur durch Ankauf des Gebäudes bereinigt werden kann. Siehe Vorlage H 0069/2017.