Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft beschließt:
Die Punkte des Beschlusses Nr: 2015-VI-01-0342
1. Kein Ersetzen der Tempo-30-Zone oder wesentlicher
Teile davon durch eine Tempo-20-Zone
2.
Die
Nord-Süd-Verbindung zwischen Altstadt und Hafeninseln wird für den Kfz-Verkehr
in beide Richtungen grundsätzlich aufrechterhalten, insbesondere wird auf die
Sperrung der Wasserstraße verzichtet.
3. Die Straße „Am Fischmarkt“ wird in Richtung
Seestraße von der Langenstraße bis zur Fährstraße als Einbahnstraße
ausgewiesen,
werden aufgehoben.
Die ursprüngliche Fassung
des Managementplans Altstadt 2015 tritt an dieser Stelle in Kraft.
Begründung:
Mit der
Aufhebung o. g. Beschlusses wird durch Reduzierung der Geschwindigkeit auf
Tempo 20 in weiten Teilen der Altstadt der Verkehr deutlicher als bisher
beruhigt und ein hohes Durchfahrtsaufkommen vermieden.
Das
ständig hohe Verkehrsaufkommen zwischen Altstadt und Hafeninsel, insbesondere
in der Wasserstraße und Am Fischmarkt, beeinträchtigt die Wohn- und
Aufenthaltsqualität und führt zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern.
Gerade in den vergangenen Sommermonaten hat sich wieder eine extreme Belastung
gezeigt.
Daher
ist es angebracht, den Kfz-Verkehr in Nord-Süd-Richtung, d. h. auf der
Wasserstraße zu unterbinden und damit gleichzeitig die Wegeverbindung zwischen
der Altstadt und den Hafeninseln aufzuwerten.
Peter van Slooten
Fraktionsvorsitzender