Betreff
zum Managementplan Altstadt Aufhebung des Beschlusses Nr: 2015-VI-01-0342
Einreicher: SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0104/2017
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Die Punkte des Beschlusses Nr: 2015-VI-01-0342

 

1.       Kein Ersetzen der Tempo-30-Zone oder wesentlicher Teile davon durch eine Tempo-20-Zone

2.       Die Nord-Süd-Verbindung zwischen Altstadt und Hafeninseln wird für den Kfz-Verkehr in beide Richtungen grundsätzlich aufrechterhalten, insbesondere wird auf die Sperrung der Wasserstraße verzichtet.

3.       Die Straße „Am Fischmarkt“ wird in Richtung Seestraße von der Langenstraße bis zur Fährstraße als Einbahnstraße ausgewiesen,

 

werden aufgehoben.

 

Die ursprüngliche Fassung des Managementplans Altstadt 2015 tritt an dieser Stelle in Kraft.

 

 


Begründung:

 

Mit der Aufhebung o. g. Beschlusses wird durch Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 20 in weiten Teilen der Altstadt der Verkehr deutlicher als bisher beruhigt und ein hohes Durchfahrtsaufkommen vermieden.

 

Das ständig hohe Verkehrsaufkommen zwischen Altstadt und Hafeninsel, insbesondere in der Wasserstraße und Am Fischmarkt, beeinträchtigt die Wohn- und Aufenthaltsqualität und führt zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern. Gerade in den vergangenen Sommermonaten hat sich wieder eine extreme Belastung gezeigt.

 

 

 

 

 

 

Daher ist es angebracht, den Kfz-Verkehr in Nord-Süd-Richtung, d. h. auf der Wasserstraße zu unterbinden und damit gleichzeitig die Wegeverbindung zwischen der Altstadt und den Hafeninseln aufzuwerten.

 

 

 

Peter van Slooten

Fraktionsvorsitzender