Sachverhalt:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund
regelt die Höhe der Gebühren für Verwaltungsleistungen im eigenen
Wirkungskreis. Die Gebühren der derzeitigen Fassung vom 25.01.2001 entsprechen
nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten, da sich insbesondere Personalkosten
und Technikeinsatz stark verändert haben. Darüber hinaus sind
Gebührentatbestände entfallen und neue waren aufzunehmen.
In der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts war unter
anderem die Überprüfung der Verwaltungsgebührensatzung gefordert.
Lösungsvorschlag:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund wurde vollständig überarbeitet. Für die bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigenden Personal- und Sachkosten wurde die Veröffentlichung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Kosten eines Arbeitsplatzes“ zu Grunde gelegt.
Die Anlage 1 enthält die neuen Verwaltungsgebühren, die Bestandteil der
Satzung werden sollen. Die Anlage 2 beschreibt die Kalkulation der Gebühren.
Die Anlage 3 enthält eine Gegenüberstellung der alten und neuen
Verwaltungsgebühren.
Alternativen:
Die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung wird nicht beschlossen. Damit bleibt der Stand der Verwaltungsgebührensatzung vom 25.01.2001 bestehen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die
Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund einschließlich der Anlage
Gebührensätze. Die Bürgerschaft nimmt die Kalkulation der Verwaltungsgebühren
zur Kenntnis und billigt diese.