Sachverhalt:

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund regelt die Höhe der Gebühren für Verwaltungsleistungen im eigenen Wirkungskreis. Die Gebühren der derzeitigen Fassung vom 25.01.2001 entsprechen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten, da sich insbesondere Personalkosten und Technikeinsatz stark verändert haben. Darüber hinaus sind Gebührentatbestände entfallen und neue waren aufzunehmen.

 

In der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts war unter anderem die Überprüfung der Verwaltungsgebührensatzung gefordert.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund wurde vollständig überarbeitet. Für die bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigenden Personal- und Sachkosten wurde die Veröffentlichung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Kosten eines Arbeitsplatzes“ zu Grunde gelegt.

 

Die Anlage 1 enthält die neuen Verwaltungsgebühren, die Bestandteil der Satzung werden sollen. Die Anlage 2 beschreibt die Kalkulation der Gebühren. Die Anlage 3 enthält eine Gegenüberstellung der alten und neuen Verwaltungsgebühren.

 


Alternativen:

 

Die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung wird nicht beschlossen. Damit bleibt der Stand der Verwaltungsgebührensatzung vom 25.01.2001 bestehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund einschließlich der Anlage Gebührensätze. Die Bürgerschaft nimmt die Kalkulation der Verwaltungsgebühren zur Kenntnis und billigt diese.