Betreff
Annahme von Sachspenden an die Freiwillige Feuerwehr Stralsund in Höhe von 10.096,82 €
Vorlage
B 0055/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Im Zeitraum von 2013 bis 2017 wurden Sachspenden ab einem Einzelwert über 100,00 €  des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Stralsund e.V. durch die Freiwillige Feuerwehr angenommen. Die Spendenangebote für die Sachspenden des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Stralsund e.V.  wurden entsprechend der in der Anlage der Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 vorgeschriebenen und als Kopie beigefügten Anträge auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V vom Senator und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und Leiters des Ordnungsamtes, Herrn Tanschus, entgegen genommen und durch ihn zur Entscheidung an die Bürgerschaft verwiesen.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die als Anlage aufgeführten Sachspenden vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Stralsund e.V. werden angenommen und der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachspenden.

 


Alternativen:

Die Spenden werden nicht angenommen. Die Spenden werden zurück gegeben.