Sachverhalt:
Der Stadtbibliothek der Hansestadt Stralsund wurde ein Spendenangebot in Form eines Tabletcomputers mit einem Wert in Höhe von 220 € zur Verwendung in der Kinderbibliothek unterbreitet. Entsprechend der Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 und des als Kopie beigefügten Antrages auf Annahme eines Angebotes einer Zuwendung im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V wurde dieses Spendenangebot vom Oberbürgermeister entgegengenommen und zur Entscheidung an den Hauptausschuss verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt: Die Sachspende der in der Anlage 1 aufgeführten Person bzw. Institution wird angenommen und der Tabletcomputer der Kinderbibliothek zur Verfügung gestellt.
Lösungsvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Sachspende.
Alternativen:
Die Sachspende wird nicht angenommen.