Betreff
Synergieeffekte durch interkommunale Zusammenarbeit prüfen
Einreicher: Christian Meier, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0082/2017
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. die Aufgabenbereiche der Verwaltung dahingehend zu prüfen, inwieweit diese durch eine interkommunale Zusammenarbeit in Zukunft effizienter wahrgenommen werden können.
  2. für Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit Fördermöglichkeiten durch das Land, den Bund und die EU zu prüfen.

 


Begründung: Die interkommunale Zusammenarbeit bietet in vielen Bereichen der Verwaltung die Chance, die vorhandenen Mittel und Ressourcen effektiver einzusetzen. So konnten in anderen Gemeinden beispielsweise in den Bereichen „Schule und Bildung“, „Kinder- und Jugendhilfe“, „Gebäudewirtschaft“, „Bauhöfe und Tiefbau“, „Brandschutz“, „Bauordnungswesen“, „IT-Sicherheit & Rechenzentren“, „Datenschutz“, „Personal“, „Personalentwicklung“ oder „Klima- und Umwelt“ erfolgreich Synergieeffekte durch interkommunale Zusammenarbeit erzielt werden.

 

Nach der Änderung des Umsatzsteuergesetzes ist die interkommunale Zusammenarbeit in weiten Teilen von der Umsatzbesteuerung ausgenommen (§ 2 Abs. 3 UStG) und damit ein früheres Hindernis für die interkommunale Zusammenarbeit entfallen.

 


 

Christian Meier

CDU/FDP-Fraktion