Einreicher: Christian Meier, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,
- die Aufgabenbereiche der Verwaltung
dahingehend zu prüfen, inwieweit diese durch eine interkommunale
Zusammenarbeit in Zukunft effizienter wahrgenommen werden können.
- für Projekte der interkommunalen
Zusammenarbeit Fördermöglichkeiten durch das Land, den Bund und die EU zu
prüfen.
Begründung: Die interkommunale Zusammenarbeit bietet in
vielen Bereichen der Verwaltung die Chance, die vorhandenen Mittel und
Ressourcen effektiver einzusetzen. So konnten in anderen Gemeinden
beispielsweise in den Bereichen „Schule und Bildung“, „Kinder- und Jugendhilfe“,
„Gebäudewirtschaft“, „Bauhöfe und Tiefbau“, „Brandschutz“, „Bauordnungswesen“,
„IT-Sicherheit & Rechenzentren“, „Datenschutz“, „Personal“,
„Personalentwicklung“ oder „Klima- und Umwelt“ erfolgreich Synergieeffekte
durch interkommunale Zusammenarbeit erzielt werden.
Nach der Änderung
des Umsatzsteuergesetzes ist die interkommunale Zusammenarbeit in weiten Teilen
von der Umsatzbesteuerung ausgenommen (§ 2 Abs. 3 UStG) und damit ein früheres
Hindernis für die interkommunale Zusammenarbeit entfallen.
Christian Meier
CDU/FDP-Fraktion