Betreff
Zustimmung zum Abschluss des Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 58 der Hansestadt Stralsund "Wohngebiet östlich der Heinrich-von-Stephan-Straße"
Vorlage
B 0034/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gegenstand dieser Vorlage ist die Zustimmung zum Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Hansestadt Stralsund und der Fa. WEGAS Projekt GmbH aus Preetz, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Gabel, für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 58 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet östlich der Heinrich-von-Stephan-Straße“. Das ca. 1,8 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Knieper Nord zwischen dem Heinrich-Heine-Ring, der Heinrich-von-Stephan-Straße, der Lion-Feuchtwanger-Straße und der Kedingshäger Straße.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat im März 2007 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 gefasst. Die WEGAS Projekt GmbH möchte im vorgenannten Gebiet Wohngebäude errichten.

 

Zur Bebauung des Gebietes mit Wohngebäuden ist die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erforderlich. Durch den Abschluss des Erschließungsvertrages soll die Verpflichtung zur Herstellung der Erschließungsanlagen von der Hansestadt Stralsund auf die WEGAS Projekt GmbH übertragen werden (vgl. § 11 Abs. 1 BauGB).

 


 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Dem Abschluss des anliegenden Erschließungsvertrages zwischen der Hansestadt Stralsund und der WEGAS Projekt GmbH für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 58 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet östlich der Heinrich-von-Stephan-Straße“ wird zugestimmt.

 


Lösungsvorschlag:

Die WEGAS Projekt GmbH übernimmt als Erschließungsträger auf eigene Kosten die erstmalige Herstellung der vertraglich vorgesehenen Erschließungsanlagen.

 


Alternativen:

Es wird von einer Bebauung der Grundstücksflächen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 58 der Hansestadt Stralsund abgesehen; der Abschluss des vorgesehenen Erschließungsvertrages unterbleibt.i