Sachverhalt:

Im Jahr 2002 wurde von der Bürgerschaft das Abwasserbeseitigungskonzept der Hansestadt Stralsund beschlossen (Beschluss- Nr. 2002-III-03-0686). Das Konzept sieht vor, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen bis zum Jahr 2020 abzuschließen. Aufgrund verschiedener Ursachen ist es nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr möglich, die vorgesehenen Maßnahmen bis zum Jahr 2020 umzusetzen.

Gründe für die Verzögerungen im zeitlichen Ablauf des Konzeptes sind:

 

- notwendige, jährliche Haushaltsmittel nicht im vollen Umfang vorhanden

- z.T. neue Prioritäten für die zeitliche Umsetzung von Maßnahmen

- Erweiterung des Sanierungsgebietes, dadurch Neuordnung der geplanten ABK- Maßnahmen

- Kostenentwicklung aufgrund von Lohn- und Materialkostensteigerungen

- Änderungen in der  jährlichen Finanzplanung der Stadtwerke

- Änderungen und Verschiebungen der Maßnahmenprioritäten auf Basis hinzugewonnener Zustandsinformationen des Kanalnetzes (Befahrungsergebnisse)

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept hat zum Ziel, die Einleitung von unbehandeltem Mischwasser im Bereich der Sundpromenade bis 2004 einzustellen, die Beseitigung von Überflutungen  und die Sanierung und Erweiterung des vorhandenen Kanalnetzes.

Ein wichtiges Teilziel, die Einstellung von Einleitungen von unbehandeltem Mischwasser in den Sund im Bereich der Sundpromenade wurde durch den Bau des Mischwasserspeichers am Hansagymnasium realisiert. Ebenso konnten die Überflutungen bei Starkregenereignissen, z.B. im Bereich Platz des Friedens und Tribseer Siedlung, beseitigt werden. Der Bau eines Mischwasserspeichers am Platz des Friedens, der Ausbau des Trennsystem in der Altstadt (Fertigstellungsgrad 100 %) und der Ausbau des Trennsystems in der Tribseer Siedlung (Fertigstellungsgrad 100 %) waren ebenfalls wichtige Maßnahmen des ABK.

Aus den genannten Gründen ist der zeitliche Druck der ursprünglichen Konzeption nicht mehr gegeben und die Verlängerung des Realisierungszeitraums wäre fachlich vertretbar. Die noch ausstehenden Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes betreffen vor allem die Bereiche außerhalb der Sanierungsgebiete und beinhalten im Wesentlichen die Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes entsprechend der baulichen und hydraulischen Notwendigkeit (Zustand und Dimension der Kanäle) und die Schaffung eines Trennsystems (separate Schmutz- und Regenwasserkanäle) zur Entlastung der Kläranlage und Kostenreduzierung in der Bewirtschaftung.

 

 


Beschlussvorschlag:

      Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Der anliegenden Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Hansestadt Stralsund mit Stand 2017 wird zugestimmt.

 

2.       Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes dient auch weiterhin als Handlungsgrundlage der Verwaltung zur Einordnung der erforderlichen Finanzmittel in den  Investitionsplan der Hansestadt Stralsund. Die hierzu notwendigen Abstimmungen zwischen der Hansestadt Stralsund, der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES) und der REWA mbH sind jährlich im Zuge der Haushaltsdiskussion jeweils bis zum 30.06. für das Folgejahr zu führen.

 


Lösungsvorschlag:

Das Abwasserbeseitigungskonzept wird fortgeschrieben (siehe Anlage). Bei der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts wird der Realisierungszeitraum bis zum Jahr 2038 verlängert. Die in der Fortschreibung 2017- 2038 zu Grunde gelegte zeitliche Abfolge der Maßnahmen orientiert sich an den in den vergangenen Jahren zur Verfügung stehenden Finanzmitteln der Hansestadt Stralsund.

Das Abwasserbeseitigungskonzept für die Hansestadt Stralsund bleibt weiterhin eine unabdingbare Grundlage für die Abwasserbeseitigung in der Hansestadt Stralsund.

 


Alternativen:

Eine Alternative zur begonnenen Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes gibt es nicht. Auch die Erhöhung der jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel würde die Umsetzung des im Jahr 2002 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes nicht mehr ermöglichen, da die noch ausstehenden Maßnahmen aufgrund ihrer Vielzahl zeitlich nicht umsetzbar wären.