Sachverhalt:
Im Jahr 2002 wurde von der Bürgerschaft das Abwasserbeseitigungskonzept
der Hansestadt Stralsund beschlossen (Beschluss- Nr. 2002-III-03-0686). Das Konzept sieht vor, die Umsetzung der
geplanten Maßnahmen bis zum Jahr 2020 abzuschließen. Aufgrund verschiedener
Ursachen ist es nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr möglich, die
vorgesehenen Maßnahmen bis zum Jahr 2020 umzusetzen.
Gründe für die Verzögerungen im zeitlichen Ablauf des Konzeptes sind:
- notwendige, jährliche Haushaltsmittel nicht im vollen Umfang vorhanden
- z.T. neue Prioritäten für die zeitliche Umsetzung von Maßnahmen
- Erweiterung des Sanierungsgebietes, dadurch Neuordnung der geplanten
ABK- Maßnahmen
- Kostenentwicklung aufgrund von Lohn- und Materialkostensteigerungen
- Änderungen in der jährlichen
Finanzplanung der Stadtwerke
- Änderungen und Verschiebungen der Maßnahmenprioritäten auf Basis
hinzugewonnener Zustandsinformationen des Kanalnetzes (Befahrungsergebnisse)
Das Abwasserbeseitigungskonzept hat zum Ziel, die Einleitung von
unbehandeltem Mischwasser im Bereich der Sundpromenade bis 2004 einzustellen,
die Beseitigung von Überflutungen und
die Sanierung und Erweiterung des vorhandenen Kanalnetzes.
Ein wichtiges Teilziel, die Einstellung von Einleitungen von
unbehandeltem Mischwasser in den Sund im Bereich der Sundpromenade wurde durch
den Bau des Mischwasserspeichers am Hansagymnasium realisiert. Ebenso konnten
die Überflutungen bei Starkregenereignissen, z.B. im Bereich Platz des Friedens
und Tribseer Siedlung, beseitigt werden. Der Bau eines Mischwasserspeichers am
Platz des Friedens, der Ausbau des Trennsystem in der Altstadt
(Fertigstellungsgrad 100 %) und der Ausbau des Trennsystems in der Tribseer
Siedlung (Fertigstellungsgrad 100 %) waren ebenfalls wichtige Maßnahmen des
ABK.
Aus den genannten Gründen ist der zeitliche Druck der ursprünglichen
Konzeption nicht mehr gegeben und die Verlängerung des Realisierungszeitraums
wäre fachlich vertretbar. Die noch ausstehenden Maßnahmen des
Abwasserbeseitigungskonzeptes betreffen vor allem die Bereiche außerhalb der
Sanierungsgebiete und beinhalten im Wesentlichen die Sanierung des öffentlichen
Kanalnetzes entsprechend der baulichen und hydraulischen Notwendigkeit (Zustand
und Dimension der Kanäle) und die Schaffung eines Trennsystems (separate
Schmutz- und Regenwasserkanäle) zur Entlastung der Kläranlage und
Kostenreduzierung in der Bewirtschaftung.
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der
anliegenden Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Hansestadt
Stralsund mit Stand 2017 wird zugestimmt.
2.
Die
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes dient auch weiterhin als
Handlungsgrundlage der Verwaltung zur Einordnung der erforderlichen
Finanzmittel in den Investitionsplan der
Hansestadt Stralsund. Die hierzu notwendigen Abstimmungen zwischen der
Hansestadt Stralsund, der Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH (SES) und
der REWA mbH sind jährlich im Zuge der Haushaltsdiskussion jeweils bis zum
30.06. für das Folgejahr zu führen.
Lösungsvorschlag:
Das Abwasserbeseitigungskonzept
wird fortgeschrieben (siehe Anlage). Bei der Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzepts wird der Realisierungszeitraum bis zum Jahr 2038
verlängert. Die in der Fortschreibung
2017- 2038 zu Grunde gelegte zeitliche Abfolge der Maßnahmen orientiert sich an
den in den vergangenen Jahren zur Verfügung stehenden Finanzmitteln der
Hansestadt Stralsund.
Das Abwasserbeseitigungskonzept für die Hansestadt Stralsund bleibt
weiterhin eine unabdingbare Grundlage für die Abwasserbeseitigung in der
Hansestadt Stralsund.
Alternativen:
Eine Alternative zur begonnenen Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes gibt es nicht. Auch die Erhöhung der jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel würde die Umsetzung des im Jahr 2002 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes nicht mehr ermöglichen, da die noch ausstehenden Maßnahmen aufgrund ihrer Vielzahl zeitlich nicht umsetzbar wären.