Sachverhalt:
Gegenstand dieser Vorlage ist die erste Satzung zur Änderung der
Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015 für
die Zeit ab 01.01.2018.
Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom
06.11.2015 ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Dieser Satzung liegt ein
Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren von Anfang 2016 bis Ende 2017 zu Grunde. Somit ist diese
Satzung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren für die Jahre 2016 und 2017. Mit Ablauf des
Kalkulationszeitraumes am Ende des Jahres 2017 besteht nunmehr das Erfordernis
zur erneuten Kalkulation der Gebührensätze für die Jahre 2018 und 2019. Zudem
ist vorgesehen, das Reinigungsklassenverzeichnis, welches auch für die
Straßenreinigungssatzung gilt, bedarfsgerecht anzupassen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird beabsichtigt, den Wortlaut von § 3
Abs. 1 Straßenreinigungsgebührensatzung abzuändern.
Die ab 01.01.2018 geltenden Gebührensätze sind § 4 der Änderungssatzung
zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) einschließlich des geänderten Reinigungsklassenverzeichnisses unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation.
Lösungsvorschlag:
Die Änderung der Satzung sollte vorgenommen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Straßenreinigung nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V zu erfüllen und um auf Grundlage des Kalkulationszeitraumes für die Jahre 2018 und 2019 der Gebührenerhebungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern nachzukommen.
Alternativen:
Von der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird abgesehen. In
diesem Fall wäre eine ordnungsgemäße Gebührenerhebung wegen der fehlenden
Kalkulation für die Jahre 2018 und 2019 nicht mehr möglich.