Betreff
Stellplatzsatzung – Begriffsbestimmung der Nutzungsarten
Einreicher: Hendrik Lastovka, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0050/2017
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

  1. Wie lauten die Kriterien für den Begriff Altenwohnungen im Sinne der Stellplatzsatzung?
  2. Gibt es eine Zweckbindung für die beantragten und bewilligten Nutzungsarten?
  3. Wie wird der Begriff Altenwohnung von betreuten Wohnungen abgegrenzt?

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung: Die Begriffsbestimmungen der Nutzungsarten in der Stellplatzordnung und deren Zweckbindung sind von öffentlichem Interesse.

 

 

 

Hendrik Lastovka

CDU-FDP-Fraktion