Sachverhalt:

Die DA 3/2012 regelt das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Innerhalb einer Wertgrenze von 100,00 € bis 1.000,00 € je Einzelspende entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme einer Spende.

 

Im Jahr 2016 wurde die Musikschule durch Geld- und Sachspenden unterstützt. Die Spenden wurden entsprechend der in den Anlagen beigefügten Anträgen auf Annahme des Angebotes einer Zuwendung durch den Senator und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herr Holger Albrecht, entgegen genommen und zur Entscheidung an den Hauptausschuss verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt, die Geld- und Sachspenden im Gesamtumfang von 2.050,00 € anzunehmen und der Musikschule unter der Leistung 26.3.01.001 zur Verfügung zu stellen.

 


Lösungsvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Geld- und Sachspenden entsprechend unten stehender Liste.

 

 


Alternativen:

Die Spenden werden nicht angenommen. Dadurch können die Aktivboxen nicht verwendet werden, und für Musikschulprojekte wie das Orchesterlager entstehen Finanzierungslücken.