Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Erweiterung der
Tagesordnung der Sitzung am 02.03.2017 um die Vorlage B 0018/2017 – Wahl des
ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters.
Begründung:
Der Senator und erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters,
Herr Dieter Hartlieb, scheidet mit Ablauf des 31.03.2017 durch Beendigung des
Arbeitsverhältnisses aus dem Dienst der Hansestadt Stralsund aus. Mit Wegfall
der Voraussetzung für die Begründung des Ehrenbeamtenverhältnisses als
Stellvertreter des Oberbürgermeisters endet
diese zum gleichen Zeitpunkt. Insoweit ist die Funktion der/s ersten
Stellvertreters/in des Oberbürgermeisters ab dem 01.04.2017 vakant. Die
Dringlichkeit ergibt sich aus der Verhinderung eines rechtswidrigen Zustandes.
Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung
der Hansestadt Stralsund wählt die Bürgerschaft zwei Stellvertreter/innen des
Oberbürgermeisters, die für die
Dauer ihrer Amtszeit in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen sind (§ 40 Abs. 3 Satz 1 KV M-V). Die nächste reguläre Sitzung
der Bürgerschaft ist für den 06.04.2017 geplant, so dass für den Zeitraum vom
01.04.2017 bis zu einer möglichen Wahl am 06.04.2017 den Vorgaben der
Kommunalverfassung MV nicht entsprochen werden kann.
Dr.-Ing. Alexander Badrow
Oberbürgermeister