Sachverhalt: Die Namen der Stralsunder Schulen wurden gemäß § 106 (2) Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Vergangenheit durch den Schulträger im Einvernehmen mit der Schulkonferenz festgelegt. Diese Festlegung ist nicht grundsätzlich mit einem Beschluss der Bürgerschaft gekoppelt worden, da für einige Schulen seit Jahrzehnten keine wesentliche Namensänderung stattgefunden hat.
Der Schulname besteht gemäß § 106 (1) Schulgesetz M-V aus Schulart und Schulort. Um eine rechtssichere Position für alle Stralsunder Schulen herbeizuführen, soll eine Bestätigung für alle Stralsunder Schulen erfolgen.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Bestätigung der Schulnamen der in Trägerschaft der Hansestadt Stralsund stehenden Schulen wie folgt:
Montessori-Grundschule „Lambert Steinwich“ Grundschule „Karsten Sarnow“
Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund
Grundschule „Gerhart Hauptmann“ Grundschule Andershof
Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund
Grundschule „Hermann Burmeister“ Grundschule „Ferdinand von Schill“
Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund
Grundschule „Juri Gagarin“ Regionale Schule „Marie Curie“
Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund
Regionale Schule „Adolph Diesterweg“ Regionale Schule „Hermann Burmeister“
Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund
Hansa-Gymnasium Integrierte Gesamtschule Grünthal
Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund
Schulzentrum am Sund Förderschule „Astrid Lindgren“
Verbundene Regionale Schule und Gymnasium Hansestadt Stralsund
Hansestadt Stralsund
Förderschule „Ernst von Haselberg“ Sonderpädagogisches Förderzentrum
Hansestadt Stralsund Hansestadt Stralsund
Lösungsvorschlag: Die Bürgerschaft beschließt die Bestätigung der Schulnamen der in Trägerschaft der Hansestadt Stralsund stehenden Schulen gemäß Beschlussvorschlag.
Alternativen: keine, es handelt sich um eine formelle Bestätigung