Betreff
Einführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kita's der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0007/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Ausgehend vom Bürgerschaftsbeschluss-Nr.: 2014-V-01-1080 "50/50 Energiesparen an Schulen" beabsichtigt die Hansestadt Stralsund die Einführung von Energiesparmodellen in Schulen in Trägerschaft der Hansestadt.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Entwicklung von Energiesparmodellen in den Schulen der Hansestadt Stralsund unter Einbeziehung der Kindertagesstätten und Beantragung von Fördermitteln zur Umsetzung.


Lösungsvorschlag:

Zur finanziellen Unterstützung des Vorhabens werden vom Klimaschutzmanager der Hansestadt Stralsund, Stephan Latzko, Fördermittel vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt. Das Antragsvolumen beläuft sich auf 24.979,75 Euro für die Projektlaufzeit von drei Jahren. Der Eigenanteil von 10% (2.497,98 €) bei diesem Vorhaben ist ab dem Schuljahr 2017/2018 mit dem voraussichtlichen Start des Projektes haushaltsrelevant.

 

Geplante Inhalte dieses Vorhabens sind nachstehend aufgeführt, sollen aber mit den jeweiligen Schulen nach der Bewilligung konkret erarbeitet werden:

-       Analyse des derzeitigen Energieverbrauchs

-       Ermittlung von Einsparpotenzialen und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in Form eines Energieberichts

-       Einrichtung und Begleitung von Energieteams unter Beteiligung aller Nutzergruppen (SchülerInnen, Lehrkräfte, Hausmeister, etc.)

-       Durchführung von Informations- und Lehrveranstaltungen (Projekttage/ -wochen, Klimaschutzkonferenzen o.ä.)

-       Einführung von geeigneten Energiesparmodellen (Prämiensysteme, Budgetierungsmodelle)

 

Der positive Rücklauf aus dem Projekt „Energiebündel in Stralsunder Kitas“ wurde zum Anlass genommen, ebenfalls den Kitas die Teilnahme zu ermöglichen bzw. eine Antragstellung in dem oben genannten Projekt vorzunehmen. Die Antragstellung für die teilnehmenden Kitas erfolgt aufgrund der unterschiedlichen förderrechtlichen Voraussetzungen (Förderquote) durch einen ausgewählten Träger in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanager. Für den Haushalt der Hansestadt Stralsund ist das Kita-Projekt nicht haushaltsrelevant, da die formelle Abwicklung über den antragstellenden Träger, unterstützt durch das Klimaschutzmanagement der Hansestadt Stralsund, erfolgt.

 

Die Durchführung des Projekts Energiesparen in Schulen bzw. die  Einführung von Energieeinsparmodellen bedeutet die Umsetzung einer Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes der Hansestadt Stralsund (Maßnahme Ö-3 Energiesparen in Schulen im Anschlussvorhaben) durch den Klimaschutzmanager in Zusammenarbeit mit dem Zentralen Gebäudemanagement.

 


Alternativen:

Keine, da der vorliegende Bürgerschaftsbeschluss Bestandteil der Antragsunterlagen ist und Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel.