Sachverhalt:
Gemäß § 73 Absatz 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt wird und der Wirtschaftsplan der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird.
Aufgrund der in § 71 Kommunalverfassung M-V gesetzlich
festgelegten Weisungsgebundenheit des bevollmächtigten Vertreters der
Gesellschafterin Hansestadt Stralsund in der Gesellschafterversammlung bei
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung in Verbindung mit den Leitlinien guter
Unternehmensführung der Hansestadt Stralsund, wird die Bestätigung des
Wirtschaftsplanes der Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund zur Beschlussfassung vorgelegt (Erhalt eines städtischen Zuschusses, Kredite zur Liquiditätssicherung).
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, weisungsbefugt gegenüber den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Unternehmen, beschließt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Wirtschaftsplan der Theater Vorpommern GmbH für das Geschäftsjahr 2017 gemäß Anlage zur Kenntnis und stimmt der Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH zu.
Lösungsvorschlag:
Basierend auf der
von der Bürgerschaft am 05.11.2015 beschlossenen modifizierten Zielvereinbarung
mit den Trägern der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz und
dem Land M-V zur Bildung eines Staatstheaters Nordost (Beschlussnummer
2015-VI-09-0301) ist nach Punkt 4 eine Abstimmung mit dem Land zum
Wirtschaftsplan (und dessen Vollzug) vorgesehen. Die Träger der Theater
Vorpommern GmbH sowie der Geschäftsführer der Gesellschaft haben entsprechende
Anträge und Abstimmungen mit dem Land zur Absicherung der Finanzierung des
Wirtschaftsplanes 2017 vorgenommen. Diese
haben sich leider erheblich in die Länge zog.
Auf Grund von finanziellen Zusagen des Ministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V über den Basiszuschuss laut
Zielvereinbarung hinaus wurde der Wirtschaftsplan 2017 entsprechend angepasst
und in der Sitzung des Aufsichtsrates am 20.12.2016 beraten und der
Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.
Die Gesellschafterversammlung hat auf der Sitzung am 21.12.2016 einstimmig ihre Zustimmung erteilt; der Vertreter der Hansestadt Stralsund unter entsprechendem Vorbehalt einer Beschlussfassung der städtischen Gremien.
Durch die sich hinziehenden Verhandlungen mit dem Land war eine Anlage des Wirtschaftsplanes an den städtischen Haushaltsplan nicht möglich. Der Wirtschaftsplan der Theater Vorpommern GmbH gilt mit seiner Beschlussfassung gemäß § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung M-V als Anlage zum Haushaltsplan 2017.
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2017 ist in sinngemäßer
Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung M-V aufgestellt. Er wird
in Umsetzung des § 71 KV M-V in Verbindung mit den Leitlinien guter Unternehmensführung (Feststellen des Wirtschaftsplanes
und etwaiger Nachträge, sofern die die Beteiligung einen kommunalen Zuschuss
erhält und/oder eine Kreditaufnahme enthält;
hier Kredite zur Liquiditätssicherung) zur Beratung und Beschlussfassung
als unternehmerische Entscheidung eingebracht.
Der Ausschuss für
Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben hat auf seiner Sitzung am
26.01.2017 die Beschlussvorlage beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig
zu gestimmt.
Alternativen:
Es ist keine Alternative vorgesehen.