Betreff
Theater Vorpommern GmbH - Wirtschaftsplan 2017
Vorlage
B 0001/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gemäß § 73 Absatz 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt wird und der Wirtschaftsplan der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wird.

 

Aufgrund der in § 71 Kommunalverfassung M-V gesetzlich festgelegten Weisungsgebundenheit des bevollmächtigten Vertreters der Gesellschafterin Hansestadt Stralsund in der Gesellschafterversammlung bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung in Verbindung mit den Leitlinien guter Unternehmensführung der Hansestadt Stralsund, wird die Bestätigung des Wirtschaftsplanes der  Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Beschlussfassung vorgelegt (Erhalt eines städtischen Zuschusses, Kredite zur Liquiditätssicherung).

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, weisungsbefugt gegenüber den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Unternehmen, beschließt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Wirtschaftsplan der Theater Vorpommern GmbH für das Geschäftsjahr 2017 gemäß Anlage zur Kenntnis und stimmt der Genehmigung des Wirtschaftsplanes durch den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Theater Vorpommern GmbH zu. 


Lösungsvorschlag:

Basierend auf der von der Bürgerschaft am 05.11.2015 beschlossenen modifizierten Zielvereinbarung mit den Trägern der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz und dem Land M-V zur Bildung eines Staatstheaters Nordost (Beschlussnummer 2015-VI-09-0301) ist nach Punkt 4 eine Abstimmung mit dem Land zum Wirtschaftsplan (und dessen Vollzug) vorgesehen. Die Träger der Theater Vorpommern GmbH sowie der Geschäftsführer der Gesellschaft haben entsprechende Anträge und Abstimmungen mit dem Land zur Absicherung der Finanzierung des Wirtschaftsplanes 2017  vorgenommen. Diese haben sich leider erheblich in die Länge zog.

 

Auf Grund von finanziellen Zusagen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V über den Basiszuschuss laut Zielvereinbarung hinaus wurde der Wirtschaftsplan 2017 entsprechend angepasst und in der Sitzung des Aufsichtsrates am 20.12.2016 beraten und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

Die Gesellschafterversammlung hat auf der Sitzung am 21.12.2016 einstimmig ihre Zustimmung erteilt; der Vertreter der Hansestadt Stralsund unter entsprechendem Vorbehalt einer Beschlussfassung der städtischen Gremien.

 

Durch die sich hinziehenden Verhandlungen mit dem Land war eine Anlage des Wirtschaftsplanes an den städtischen Haushaltsplan nicht möglich. Der Wirtschaftsplan der Theater Vorpommern GmbH gilt mit seiner Beschlussfassung gemäß § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung M-V als Anlage zum Haushaltsplan 2017.

 

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2017 ist in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung M-V aufgestellt. Er wird in Umsetzung des § 71 KV M-V in Verbindung mit den Leitlinien guter Unternehmensführung (Feststellen des Wirtschaftsplanes und etwaiger Nachträge, sofern die die Beteiligung einen kommunalen Zuschuss erhält und/oder eine Kreditaufnahme enthält;  hier Kredite zur Liquiditätssicherung) zur Beratung und Beschlussfassung als unternehmerische Entscheidung eingebracht.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben hat auf seiner Sitzung am 26.01.2017 die Beschlussvorlage beraten und dem Beschlussvorschlag einstimmig zu gestimmt.

 


Alternativen:

Es ist keine Alternative vorgesehen.