Sachverhalt: Im Ergebnis der Diskussion um die Benutzungs- und Entgeltordnung wurde die Möglichkeit der gemeinsamen Unterbringung von Haupt- und Kinderbibliothek im Gebäude Badenstraße 13 geprüft. Ziel der Prüfung war es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie ohne Gebühren- und Entgelterhöhung eine Kosteneinsparung im Bibliotheksbetrieb bei gleichbleibender Angebots- und Servicequalität erreicht werden kann.

 

Diese Zielorientierung basiert auf den Beschlüssen der 5. und 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). In der 5. Fortschreibung wurde festgelegt, dass die Jahresgebühr der Stadtbibliothek mindestens um 100 % (entspricht zusätzlich 35,0 TEUR)  erhöht werden sollte. Die 6. Fortschreibung des HSK schreibt eine Überarbeitung der Benutzungsordnung und der Gebührensatzung vor und legt u.a. eine Erhöhung der Jahresgebühr für Erwachsene auf 36 EUR fest.

 

Die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept werden nicht wie beschlossen umgesetzt. Die finanzielle Maßgabe einer Haushaltskonsolidierung wird mit der Umsetzung durch das „Konzept zur Neuausrichtung Stadtbibliothek“ dennoch erbracht.


Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Umsetzung des Konzepts zur Neuausrichtung der Stadtbibliothek der Hansestadt Stralsund.

 

 


Lösungsvorschlag: Die in der Anlage "Konzept zur Neuausrichtung Stadtbibliothek" dargestellten Maßnahmen wurden unter Maßgabe längerer Öffnungszeiten, der Optimierung des Personaleinsatzes und der gebührenfreien Nutzung beider Bibliotheken über einen längeren Zeitraum entwickelt. Sie werden zur Umsetzung empfohlen. Eine neue Entgeltordnung soll die künftige gebührenfreie Nutzung regeln. Den Zielen der HSK wird entsprochen.


Alternativen: Das Konzept zur Neuausrichtung der Stadtbibliothek wird nicht umgesetzt. Die Kinderbibliothek bleibt an ihrem jetzigen Standort. Die Entgeltordnung ist gemäß der Maßnahme 3.3.02 in der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu ändern.