Einreicherin: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Im
Rahmen der Satzungsänderung wird die Hundesteuer für gefährliche Hunde, die ab
dem 02.12.2016 angemeldet werden, von 500 auf 950 Euro pro Jahr heraufgesetzt
(Änderung von § 5 (1) der Satzung).
Begründung:
950,-
Euro entsprechen dem zehnfachen Betrag für einen gewöhnlichen Hund. Derzeit
gibt es 13 gefährliche Hunde. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, dass sich
diese Zahl möglichst nicht erhöht. Dies entspricht dem zulässigen
Lenkungs-Charakter der Steuerart. Derzeit gibt es drei Rassen (Pit Bull und
zwei weitere), die zu den gefährlichen Hunden zählen. Wenn die "Wesensart"
des Tieres es zulässt, wird der "gefährliche Hund" steuerlich
gleichwohl als ein gewöhnlicher Hund eingestuft.
Da eine zusätzliche Steuerbelastung von 450 Euro
pro Jahr für die derzeitigen Halter schwierig wäre und es das Ziel ist, dass
möglichst keine zusätzlichen gefährlichen Hunde in der Stadt leben, soll diese
erhöhte Steuer für alle gefährlichen Hunde gelten, die erst ab dem 02.12.2016
angemeldet werden. Die Steuer soll auch den Aufwand abdecken, den die Stadt mit
einem Hund hat (es wird unter dem Strich nicht von einer Einnahmeerhöhung
ausgegangen). Allein die Begutachtung der "Wesensart" zeigt, dass der
Aufwand für gefährliche Hunde größer ist. Eine Unterscheidung im Hinblick auf
den Zeitpunkt der Anmeldung ist verfassungsrechtlich unbedenklich; das
Steuerrecht hat an vielen Stellen Regelungen zum Vertrauensschutz.