Betreff
Zustimmung zum Abschluss des Vertrages über die Herstellung von Erschließungsanlagen für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 64 der Hansestadt Stralsund "Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen"
Vorlage
H 0068/2016
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund entschied sich mit Beschluss Nr: 2013-V-06-0999 vom 15. August 2013 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Hansestadt Stralsund "Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen“. Die Bebaubarkeit der Wohnbaugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 der Hansestadt Stralsund erfordert die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen. Nach Maßgabe des § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegt die Erschließungslast bei der Hansestadt Stralsund. Da der Hansestadt Stralsund jedoch weder mittelfristig noch langfristig die finanziellen und personellen Ressourcen für die Erschließung dieses Wohngebietes zur Verfügung stehen, wird die Möglichkeit wahrgenommen, die Erschließung nach § 11 Abs. 1  Nr. 1 und 2  per Vertrag  auf Dritte zu übertragen.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Dem Abschluss des Erschließungsvertrages über Erschließungsleistungen für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 64 "Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen“ mit der LEG wird zugestimmt.

 


Lösungsvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund überträgt nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB die erstmalige Herstellung der straßentechnischen und leitungsgebundenen Erschließungsanlagen für die Grundstücke des Wohnbaulandes auf den Erschließungsträger, die Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH (LEG). Die Herstellung der Anlagen geht zu Kosten und Lasten  des Erschließungsträgers. Nach Fertigstellung der vorgenannten Maßnahmen übergibt der Erschließungsträger die Anlagen kosten - und lastenfrei in das Eigentum und in die Unterhaltungs- und Erhaltungsbaulast der Hansestadt Stralsund. Die erforderlichen Leitungsrechte für die Ver- und Entsorgungsträger bleiben dabei unberührt. Die REWA mbH hat dem Vertrag bereits vorab zugestimmt. Da die vertragsgemäßen Erschließungskosten und Kosten für die Grünmaßnahmen mit 1,1 Mio EUR kalkuliert sind, bedarf es nach § 10 Abs. 3  Ziffer 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund der Zustimmung des Erschließungsvertrages durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.

 

 

 


Alternativen:

Die Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 bleiben weiterhin unerschlossen, da die notwendigen Finanzmittel im Investitionshaushalt der Stadt nicht zur Verfügung stehen.