Sachverhalt:
Der Landkreis Vorpommern-Rügen betreibt ein ServiceCenter für die
Behördenrufnummer 115. Mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 wird unabhängig
von den Zuständigkeiten ein einfacher telefonischer Zugang zu Auskünften über
die Leistungen der öffentlichen Verwaltung eingeführt. Die einheitliche
Behördennummer 115 steht für eine verwaltungsebenen-übergreifende
Zusammenarbeit in Deutschland, um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen
Verwaltung auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu
erzielen.
Die Hansestadt Stralsund ist bereits seit Einführung der
Behördenrufnummer 115 im Landkreis Vorpommern-Rügen mit den Ansprechpartnern
und Leistungen der Verwaltung im
115-ServiceCenter vertreten, so dass bei Anrufen entsprechende Auskünfte
erteilt werden können.
Für die weitere Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen nach
der Projekteinführungsphase ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages auf der Grundlage des § 165 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. S. 777) erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt, mit dem Landkreis
Vorpommern-Rügen den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Teilnahme
an der einheitlichen Behördenrufnummer 115 abzuschließen.
Lösungsvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag
mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen zur Teilnahme der Hansestadt Stralsund an
der einheitlichen Behördenrufnummer 115 abzuschließen.
Die entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den
10.10.2016 vorgesehen.
Alternativen:
Zur weiteren Teilnahme der Hansestadt Stralsund an der einheitlichen
Behördenrufnummer 115 besteht keine Alternative zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen.