Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Behördennummer 115
Vorlage
B 0044/2016
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Vorpommern-Rügen betreibt ein ServiceCenter für die Behördenrufnummer 115. Mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 wird unabhängig von den Zuständigkeiten ein einfacher telefonischer Zugang zu Auskünften über die Leistungen der öffentlichen Verwaltung eingeführt. Die einheitliche Behördennummer 115 steht für eine verwaltungsebenen-übergreifende Zusammenarbeit in Deutschland, um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu erzielen.

 

Die Hansestadt Stralsund ist bereits seit Einführung der Behördenrufnummer 115 im Landkreis Vorpommern-Rügen mit den Ansprechpartnern und Leistungen der Verwaltung im
115-ServiceCenter vertreten, so dass bei Anrufen entsprechende Auskünfte erteilt werden können.

 

Für die weitere Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen nach der Projekteinführungsphase ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des § 165 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. S. 777) erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Teilnahme an der einheitlichen Behördenrufnummer 115 abzuschließen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen zur Teilnahme der Hansestadt Stralsund an der einheitlichen Behördenrufnummer 115 abzuschließen.

 

Die entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 10.10.2016 vorgesehen.

 

 

 


Alternativen:

 

Zur weiteren Teilnahme der Hansestadt Stralsund an der einheitlichen Behördenrufnummer 115 besteht keine Alternative zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen.