Sachverhalt:
In den letzten Jahren zeichnet sich in der Hansestadt Stralsund ein
stetiger Einwohnerzuwachs ab. Die Bevölkerung wuchs von 56.875 (2010) auf
58.241 (2015) [Quelle: MESO].
Damit ist eine positive Trendwende bei dem über zwei Jahrzehnten andauernden
Einwohnerrückgang zu verzeichnen. Mit dem Einwohnerwachstum ist auch weiterhin
der Bedarf nach Wohnraum gestiegen.
Im Rahmen der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) der Hansestadt Stralsund (Beschl. Nr. 2015-VI-02-0177 vom 12.03.2015)
wurde eine Prognose für den Wohnraumbedarf bis 2030 erstellt. Im Ergebnis ist
die Zielsetzung formuliert worden, dass der künftige Bedarf eine langfristige,
kontinuierliche Entwicklung von Wohnbaustandorten erfordert.
Um die Attraktivität der Hansestadt Stralsund als Wohnort zu sichern und
weiter zu steigern, ist ein vielfältiges, vielgestaltiges Wohnraumangebot an
unterschiedlichen Standorten erforderlich.
Die aktuellen Anfragen an Eigenheimgrundstücken können zurzeit nicht
gedeckt werden. Insofern besteht weiterhin ein kontinuierlicher Bedarf nach
Eigenheimgrundstücken durch die hohe Nachfrage. Vorrangig sind Standorte der
Innenentwicklung und aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Es werden ca. 60 bis 70 Einfamilienhäuser pro Jahr gebaut. Neben der
anhaltenden Nachfrage nach attraktiven Bauplätzen in der Nähe zum Strelasund,
besteht ebenfalls eine hohe Baulandnachfrage an Eigenheimgrundstücken in
Stadtrandlage mit Bezug zur Landschaft. Die bisher
erschlossenen Wohngebiete sind ausgelastet, im B-Plan Nr. 32 „Wohngebiet
Gärtnereigelände Andershof“ für das jetzt die Erschließung beginnt, gibt es mehr
Bewerber als Grundstücke und die im Planverfahren befindlichen Wohngebiete
B-Plan Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen“, sowie
B-Plan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“ decken den Bedarf an
Wohneigentum im mittleren Preisniveau insbesondere im westlichen Stadtgebiet
nicht ab und entsprechen daher nicht den Wünschen dieser Bauinteressenten. Deshalb
soll auf der Fläche am westlichen Stadtrand ein Wohngebiet entstehen.
Das Plangebiet umfasst die im Eigentum der Hansestadt Stralsund stehende
ca. 15 ha große, bewirtschaftete Ackerfläche westlich und nordwestlich des
Bebauungsplanes Nr. 35.1 „Wohngebiet westlich der Lübecker Allee“ im
Stadtgebiet Grünhufe. Die Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt
Stralsund (LEG) möchte die städtischen Flächen erwerben und für den
Eigenheimbau entwickeln. Geplant ist eine Bebauung mit etwa 100
Eigenheimgrundstücken.
Die vorgesehene Wohnnutzung am geplanten Standort ist derzeit
bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Baurecht für die angestrebte
Wohnungsbauentwicklung kann nur durch einen Bebauungsplan geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtgebiet Grünhufe, Stadtteil Freienlande gelegene
Gebiet „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ soll ein
Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 15 ha große Plangebiet umfasst die Flächen der Gemarkung
Stralsund, Flur 1, Anteile der Flurstücke 272, 273/13, 298/8, 297, 288, 289,
290, 291/3, 292/3, 293/4, 294/5, 295/3 und 296/6. Es wird im Süden durch eine
angrenzende Waldfläche, im Westen durch Ackerflächen, im Norden durch Grün- und
Waldflächen und im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und dem Wohngebiet
westlich der Lübecker Allee begrenzt
(s. Anlage 1).
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
für den Eigenheimbau.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Es soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit Umweltbericht und
Grünordnungsplan aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss für die
Einleitung des Planverfahrens sollte baldmöglichst gefasst werden.
Mit der geplanten Entwicklung am vorgesehenen Standort kann weiterer
Wohnraum geschaffen werden, angrenzend an einem vom Wohnen geprägten
Stadtgebiet, welches infrastrukturell gut erschlossen ist. Es soll ein
Wohnungsbaustandort entstehen, dessen Bebauung möglichst von der
naturräumlichen Stadtrandlage profitiert und der sich harmonisch in die
Umgebung einfügt.
Der Entwicklung des Baugebiets am Stadtrand kommt bei der Neugestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes in diesem Raum eine große Bedeutung zu.
Der Nachfrage angepasst soll das Gebiet vorrangig dem Einfamilienhausbau
in unterschiedlichen Hausformen u. a. den häufig gewünschten Bungalowtyp
vorbehalten bleiben, jedoch sind in geringem Umfang auch andere Gebäudetypen
und Bauformen vorstellbar.
Um die angestrebte städtebauliche Entwicklung des Plangebietes und
dessen Neugestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu sichern, soll zunächst
das städtebauliche Konzept für das geplante Wohngebiet, die Gestaltung der
Freiraumanlagen und der Grünstrukturen erarbeitet werden.
Das Plangebiet umfasst die Flächen der Gemarkung Stralsund, Flur 1,
Anteile der Flurstücke 272, 273/13, 298/8, 297, 288, 289, 290, 291/3, 292/3,
293/4, 294/5, 295/3 und 296/6. Es wird im Süden durch eine angrenzende
Waldfläche, im Westen durch Ackerflächen, im Norden durch Grün- und Waldflächen
und im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und dem Wohngebiet westlich der
Lübecker Allee begrenzt (s. Anlage 1).
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als
Wohnbaufläche dar. Mit der geplanten Nutzung als Eigenheimstandort folgt das
Plangebiet dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan. Gleiches gilt für
den Landschaftsplan.
Der vorhandene Grünbestand ist zu berücksichtigen bzw. auszugleichen.
Zum Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan erstellt, der die Eingriffe in
Natur und Landschaft erfasst und beurteilt. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen
werden durch den Grünordnungsplan festgelegt.
Die Durchführung der Gebietserschließung, Kompensationsmaßnahme usw. für
die geplante Wohnungsbauentwicklung wird zwischen der LEG, der Stadt und der
REWA mbh vor Abschluss des Planverfahrens in einem Erschließungsvertrag
geregelt.
Alternativen:
An diesem Standort besteht kein Baurecht für eine Wohngebietsentwicklung
nach § 34 BauGB. Wenn hier ein Wohnungsbaustandort entstehen soll, gibt es zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Alternative.