Betreff
zur Einführung einer / eines Kinderbeauftragten
Einreicher. SPD-Fraktion
Einreicher. SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0061/2016
Art
Anträge
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft beschließt:
der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. gemeinsam mit dem Lokalen Bündnis für Familie der Hansestadt
Stralsund und den im Kinder- und Jugendbereich tätigen freien Trägern die
konkrete Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit eines / einer
Kinderbeauftragten zu erarbeiten sowie den dafür erforderlichen Stellenbedarf
festzustellen,
2. die Ergebnisse der Prüfungen und Feststellungen
zur Ziffer 1. im Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung zu
beraten und nach dortiger Zustimmung
3. einen Entwurf
für entsprechende Änderungen der Hauptsatzung und des Stellenplans der Bürgerschaft
– nach erneuter Beratung im Ausschuss für Familie, Sicherheit und
Gleichstellung – vorzulegen.
Begründung:
Kinderbeauftragte vertreten die Interessen von
Kindern. Sie planen, koordinieren und kontrollieren städtische Aktivitäten zur
Erhöhung der Kinder- und Familienfreundlichkeit bzw. passen auf, dass die Stadt
kinderfreundlich bleibt. Sie geben aber auch Impulse für einen kinder- und
familienfreundlichen Wirtschaftsstandort oder stellen Bedürfnisanalysen von
Kindern und Familien in der jeweiligen Stadt auf. Städtische Gremien werden in
Kinderangelegenheiten beraten. Mit Verbänden und Institutionen, die in der
Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, wird zusammen gearbeitet. Sprechstunden
für Kinder, Jugendliche und Eltern werden von ihnen angeboten. Sowohl Kinder
als auch Erwachsene können sich bei Problemen an sie wenden. Erwachsene
erhalten auch Informationen, wie sie sich aktiv für mehr Kinderfreundlichkeit
einsetzen können. Kinder werden beraten und anwaltschaftlich unterstützt.
Kinderbeauftragte gibt es in vielen Städten, z. B. in Stuttgart, München
Heidelberg, Coburg oder Greifswald. Seit 1992 gilt das „Übereinkommen der
Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ auch in der Bundesrepublik
Deutschland. Eines dieser Rechte lautet: „Freie Meinungsäußerung, Information
und Gehör“. Unsere Hansestadt sollte eine kinderfreundliche Stadt sein, in der
Kinder mitgestalten können und sich zu Hause fühlen sollen. Diese
Kinderfreundlichkeit setzt voraus, dass man bei allen zukünftigen Planungen
deren Auswirkungen auf Kinder als zukünftige Erwachsene prüft und
berücksichtigt. Dies bedeutet u.a. auch, dass den Kindern
Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. In einer kinderfreundlichen Stadt
Stralsund soll dies bedeuten, dass Kinder ihre Meinung in den Angelegenheiten,
die sie betreffen, dem Alter und dem Reifegrad entsprechend mitteilen können
und diese zu berücksichtigen sind. Die Stelle eines / einer Kinderbeauftragten
ergänzt die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten und der oder des Migrations-
und Integrationsbeauftragten. Die / der
Kinderbeauftragte hat gegenüber dem Jugendamt und dem Ausschuss für
Familie, Sicherheit und Gleichstellung den Vorteil, als einzubindendes
Querschnittsorgan frühzeitig in sämtliche für die Kinderpolitik wesentliche
Maßnahmen, wie z.B. Bauplanungsmaßnahmen, eingebunden zu werden. Hierdurch wird
gewährt, dass Maßnahmen, die nicht unmittelbar in den Kompetenzbereich des
Jugendamtes bzw. des Jugendhilfeausschusses fallen, jedoch eine erhebliche
Bedeutung für Kinder in unserer Stadt haben können, frühzeitig bekannt werden
und somit auch die Interessen der Kinder ebenfalls frühzeitig in die
angedachten Maßnahmen eingebracht werden können. Die / der Kinderbeauftragte
soll durch eine Person wahrgenommen werden, welche bereits nach Hauptsatzung
eine andere Beauftragtenaufgabe wahrnimmt. Dadurch kann gewährleistet werden,
dass die Stellung einer / eines Kinderbeauftragten hauptamtlich
(mit-)wahrgenommen wird. Sollte eine Hauptamtlichkeit nicht gewährleistet
werden können, muss über die Ausgestaltung im Ehrenamt, eventuell auf
Honorarbasis, nachgedacht werden. Zu bedenken ist dann jedoch, dass die
wichtige Querschnittsfunktion der Aufgabe eingeschränkt werden könnte.
Peter van Slooten
Fraktionsvorsitzender