Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. 2014-V-04-1138 vom 15.05.2014 wurde durch die Bürgerschaft die Bildung eines ständigen Umlegungsausschusses, die Einrichtung einer Geschäftsstelle beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Kataster und Vermessung und die Anordnung der Umlegung in den Gebieten a) Garbodenhagen, b) Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße, c) Kastanienweg beschlossen (Anlage 1).
Die Hansestadt Stralsund und der Landkreis Vorpommern-Rügen bedienen sich zur Einrichtung der Geschäftsstelle eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 165 KV M-V (Anlage 2). Der Vertrag wurde am 28.12.2015 abgeschlossen.
Der Kreistag Vorpommern-Rügen hat am 02.05.2016 dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugestimmt.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund ergibt sich aus § 22 Abs. 3 Ziff. 13 Kommunalverfassung M-V.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28.12.2015 gemäß Anlage zwischen dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund über die Einrichtung einer Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses wird zugestimmt.
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt dem als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zu. Der Vertrag regelt die Zuständigkeiten, die Organisation zwischen Geschäftsstelle und der Hansestadt Stralsund sowie die Kostentragung.
Alternativen:
Keine