Sachverhalt:
Die Störtebeker Braumanufaktur GmbH möchte aufgrund der positiven Vertriebsentwicklung die Produktionskapazität erweitern. Da die Flächen auf dem eigenen Betriebsgelände an der Greifswalder Chaussee ausgeschöpft sind, soll auf dem Areal der ehemaligen Kleingartenanlage Frankenweide neu gebaut werden.
Das ca. 3,7 ha große Plangebiet
liegt an der Franzenshöhe, östlich des bestehenden Betriebsgeländes der
Störtebeker Braumanufaktur. Auf dem Gelände der ehemaligen Kleingartenanlage ist ein großer Hallenkomplex als Verpackungs-, Lager- und
Logistikzentrum einschließlich einer neuen Abfüllanlage geplant.
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 23. Januar 2014 und aufgrund von Planungsänderungen mit einem weiteren Beschluss vom 16. Juli 2015 wurde das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 eingeleitet. Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange konnte im August 2015 durchgeführt werden. Die relevanten Stellungnahmen fanden im Entwurf Berücksichtigung. Insbesondere sind die zu erwartenden Emissionen gutachterlich geprüft worden und die Ergebnisse in der Planung berücksichtigt. Nach dem Bürgerschaftsbeschluss über die Auslegung im Januar 2016, lag der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 04. Februar bis 04. März 2016 öffentlich aus. Parallel hatten die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Planung wird überwiegend zugestimmt. Es wurden Anregungen zum Gewässerstatus des vorhandenen Grabens 8/1, zum Schutz der Kastanienallee am Bergener Weg, zur notwendigen Umverlegung der 110 kV Hochspannungsleitung, zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zu den vorhandenen Richtfunkverbindungen und zum Anlagen- und Verkehrslärm vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß der Anlage 2 abgewogen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches gemäß der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S 2414) geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) sowie nach § 86 der Landesbauordnung
Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344)
berichtigt am 20. Januar 2016 (GVOBl. M-V 2016, Nr. 2, S. 28 u. 29) wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung der Störtebeker
Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 84- 85“ gelegen im Stadtteil
Frankensiedlung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in
der Fassung vom April 2016 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung
mit Umweltbericht vom April 2016 wird gebilligt.
Alternativen:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist die planungsrechtliche
Voraussetzung für den geplanten Hallenkomplex für das Verpackungs-, Lager- und Logistikzentrum einschließlich einer neuen Abfüllanlage. Um das Planverfahren abzuschließen, bedarf
es eines Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung
nicht gefolgt wird, besteht die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes
aufgrund von Abwägungsmängeln.