Sachverhalt:
Die Störtebeker Braumanufaktur GmbH plant die Erweiterung ihrer Produktionskapazitäten durch den Bau eines neuen Verpackungs-, Lager- und Logistikzentrums. Da die Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Betriebsgelände an der Greifswalder Chaussee jedoch ausgeschöpft sind, erwarb die Braumanufaktur dafür das angrenzende Gelände der Kleingartenanlage „Frankenweide“. Die Gartennutzung auf der Fläche wurde bereits im Jahr 2014 beendet.
Das geplante Erweiterungsvorhaben
setzt einen Bebauungsplan
voraus, der aus dem Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Stralsund zu
entwickeln ist. Bisher stellt der FNP das Gelände entsprechend der
früheren Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dar.
Die Anpassung an das neue
städtebauliche Entwicklungsziel einer Erweiterung der Produktionsanlagen
der Störtebeker Braumanufaktur erfordert deshalb die
entsprechende Änderung des FNP für diesen Bereich.
Der dem FNP beigeordnete Landschaftsplan (LP) stellt das Änderungsgebiet ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ zuzüglich einer angrenzenden Grünfläche dar. Deshalb ist auch die Anpassung des LP an die künftigen Darstellungen des FNP vorzunehmen.
Der Bürgerschaftsbeschluss vom 16.07.2015 (Beschluss-Nr. 2015-VI-06-0250) leitete dazu das Verfahren der 16. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und Anpassung des dem FNP beigeordneten Landschaftsplanes für das Änderungsgebiet ein sowie zeitgleich das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Erweiterung der Störtebeker Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 84-85“, der verbindliches Baurecht für das Vorhaben schaffen soll.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die während der Beteiligungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit
sowie während der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen und Hinweise zur
16. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum entsprechend geänderten
Landschaftsplan werden entsprechend Anlage 3 abgewogen.
2. Die 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund mit Begründung und Umweltbericht
und der entsprechend geänderte Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht
für die im Stadtteil Frankensiedlung gelegene Teilfläche der ehemaligen
Kleingartenanlage „Frankenweide“ in der vorliegenden Fassung vom April 2016 (Anlagen 1 und 2)
werden festgestellt.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und
Umweltbericht sowie den entsprechend geänderten Landschaftsplan mit
Erläuterungsbericht dem
Landkreis Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch
vorzulegen.
4. Die Erteilung der Genehmigung
ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Entsprechend des mit der Änderung
des FNP verfolgten städtebaulichen Entwicklungsziels wird das ca. 3,8 ha große
Änderungsgebiet nunmehr als gewerbliche Baufläche dargestellt. Zusätzlich wird
die gewerbliche Baufläche als Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes umgrenzt. Diese Darstellung signalisiert, dass
bei der weiteren Planung des neuen Gewerbestandortes geeignete
Schutzvorkehrungen zu treffen sind, um eine unzulässige Beeinträchtigung der
benachbarten Wohnbauflächen der Frankensiedlung durch gewerbliche Emissionen zu
vermeiden. Diese Darstellung folgt der Anregung des Landkreises Vorpommern-Rügen/ Team Bauleitplanung.
Die Prüfung der vom Vorhaben zu erwartenden Immissionen und die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Konfliktvermeidung bzw. -minderung erfolgt im vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 19 insbesondere durch geeignete Regelungen zum nächtlichen Lärmschutz im Durchführungsvertrag mit der Braumanufaktur.
Der dem FNP beigeordnete Landschaftsplan zeigt das Änderungsgebiet jetzt als Baufläche.
In Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 16. FNP-Änderung mit Anpassung des
Landschaftsplanes wurden der Entwurf der 16. FNP- Änderung mit Begründung und
Umweltbericht sowie der Entwurf zur Änderung des LP mit Erläuterungsbericht
erarbeitet. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 27.01.2016 (Beschl.- Nr. 2016-VI-01-0340) wurden diese
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Während der öffentlichen Auslegung im Februar- März 2016
erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Die im Verfahren eingegangen Stellungnahmen wurden geprüft
und der Vorschlag für die Abwägung der geäußerten Anregungen und Hinweise
erarbeitet (Anlage 3).
Zu folgenden relevanten Anregungen und Hinweisen wurden entsprechende Aussagen in die Begründung und in den Umweltbericht aufgenommen bzw. die vorhandenen Texte aktualisiert und ergänzt:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) und Landkreis Vorpommern-Rügen/Städtebau und Planungsrecht zur redaktionellen Übernahme der erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen aus dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 19
- Landkreis Vorpommern-Rügen/Brand- und Katastrophenschutz zur Absicherung der Löschwasserversorgung für den Grundschutz
- E.DIS AG, Regionalbereich Mecklenburg-Vorpommern zur Umverlegung der 110 kV-Hochspannungstrasse im Plangebiet
- Landkreis Vorpommern-Rügen/Untere Wasserbehörde und Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“ zum Graben 8/1, seinem Gewässerstatus und seiner Entwidmung.
Die Hinweise vom Bergamt Stralsund zu einer bestehenden Bergbauberechtigung, vom Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der
Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V zur Prüfung einer eventuellen
Kampfmittelbelastung im Gebiet, von den Stralsunder Stadtwerken zur
Erschließung des Gebietes sowie Hinweise auf die Abwasserbeseitigungspflicht
der Hansestadt Stralsund fanden bereits in den Entwurfsunterlagen zur 16. FNP-
und Änderung des LP Berücksichtigung durch entsprechende Textergänzungen.
Nicht berücksichtigt wurde jedoch die Anregung des Bundes für Umwelt und Naturschutz/ Landesverband Schwerin (BUND), im LP Kompensationsflächen für das Vorhaben festzulegen. Die Anpassung des Landschaftsplanes erfolgt nur für das Gebiet der 16. FNP-Änderung. Dieses soll als gewerbliche Baufläche ausgelastet werden, so dass kein Potenzial für Ausgleichsflächen verbleibt. Deshalb sieht der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 19 den Ausgleich für das Erweiterungsvorhaben durch Inanspruchnahme eines anerkannten Öko-Kontos in Bad-Sülze vor. Damit kann die Ausgleichsverpflichtung vollumfänglich erfüllt werden.
Mit der Umverlegung der 110-kV-Hochspannungs-Freileitung
Lüdershagen-Stralsund der Firma E.DIS AG im Änderungsgebiet, die
voraussichtlich bis Juni 2016 abgeschlossen sein wird, und mit der im April
2016 erfolgten Entwidmung des das Plangebiet querenden Grabens 8/1 konnten zwei
wesentliche Voraussetzungen für das geplante Erweiterungsvorhaben der
Braumanufaktur realisiert werden.
Die 16. FNP-Änderung mit Begründung und Umweltbericht
(Anlage 1) und die Änderung des dem FNP beigeordneten Landschaftsplanes für den
Änderungsbereich mit Erläuterungsbericht (Anlagen 2) jeweils in der Fassung vom
April 2016 wurden auf der Grundlage der Abwägung (Anlage 3) erstellt.
Die Änderung beinhaltet die bereits erläuterte Darstellung
des Änderungsgebietes im FNP nunmehr als gewerbliche Baufläche und im LP als
Baufläche. Wie im Umweltbericht dargelegt, sind von der Planung keine
erheblichen oder nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Es wird empfohlen, dem Abwägungsvorschlag (Anlage 3)
zuzustimmen und für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung
und Umweltbericht (Anlage 1) sowie für die Änderung des beigeordneten
Landschaftsplanes mit Erläuterungsbericht (Anlagen 2) die Feststellung zu beschließen.
Die festgestellten Planfassungen sind der höheren
Verwaltungsbehörde, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, zur Genehmigung vorzulegen;
über die Genehmigung ist binnen 3 Monaten zu entscheiden.
Alternativen:
Wenn dem Abwägungsvorschlag (Anlage 3) nicht gefolgt werden sollte, könnten die 16. Änderung des FNP mit Änderung des LP so nicht beschlossen werden, da sie auf der vorgeschlagenen Abwägung beruhen. Ohne Änderung des FNP mit Änderung des beigeordneten LP kann der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 19 „Erweiterung der Störtebeker Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 84-85“ keine Rechtskraft erlangen. Das geplante Erweiterungsvorhaben der Störtebeker Braumanufaktur wäre dann nicht umsetzbar. Daher wird diese Alternative nicht empfohlen.