Einreicherin: Friederike Fechner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anfrage:
1. Welche rechtlichen, konzeptionellen und planerischen
Kriterien (insbesondere bezüglich Naturschutz, Umweltschutz und Denkmalschutz)
sind für die morphologische Beschaffenheit der Teiche im Stralsunder
Stadtgebiet relevant?
2. Sieht die Verwaltung Konflikte bei Planung und Umsetzung
von Maßnahmen, die den chemischen
und ökologischen Zustand der Teiche verbessern oder ihre morphologische Beschaffenheit
betreffen, und nach welchen Kriterien wurden und werden diese zu lösen versucht?
3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung
der Wasserqualität der Teiche sind für den Zeitraum der zweiten Förderperiode
der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2016-2021 geplant und welche hiervon können
helfen, den ökologischen Zustand der Teiche zu verbessern und die Verlandung
der Stadtteiche zu verringern?
Begründung:
Die Teiche auf dem Stralsunder Stadtgebiet sind wertvolle
Biotope. Ihr chemischer und ökologischer Zustand wird im Rahmen der Umsetzung
der EU-Wasserrahmenrichtlinie überprüft und unterliegt einem Verschlechterungsverbot.
Die Teiche ändern ihre Morphologie mit der Zeit, insbesondere kommt
es in Ufernähe zu Verlandungen. Nährstoffeintrag beschleunigt
diese Prozesse.