Betreff
Bauliche Nutzung der Schwedenschanze und Entwicklung der Grundstückswerte vor dem Hintergrund der Veränderung der Planungsziele
Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
kAF 0001/2016
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.            Wie schätzt der Oberbürgermeister den Wert der im B-Plan Nr. 38 befindlichen

                ehemaligen städtischen Grundstücke für den Fall ein, dass die am 21. April 2015

                seitens der Verwaltung vorgelegte Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel

                einer deutlichen Erweiterung der baulichen Nutzungen durch die Bürgerschaft

                beschlossen werden sollte?

 

2.            Ab welchem konkreten Zeitpunkt waren der Stadtverwaltung bzw. der

                Geschäftsführung der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft die planerischen

                Absichten der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH bekannt?


3.            Welche Abstimmungen und Prüfungen werden seitens des Oberbürgermeisters

                durchgeführt, um im Falle einer Veräußerung von städtischen Liegenschaften bzw.

                Liegenschaften im Eigentum städtischer Gesellschaften auszuschließen, dass für

                die Hansestadt Stralsund durch eine Veränderung der Möglichkeiten der baulichen

                Nutzung (B-Plan oder B-Plan-Änderung) und einer damit einhergehenden

                Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke nach Abwicklung eines Verkaufs

                finanzielle Nachteile aufgrund zu gering angesetzter Grundstückspreise entstehen?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:


Im Juli 2014 erwarb die Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH aus Stralsund die Flächen

des geplanten Wassersportzentrums von der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG)

mit dem Ziel, hier einen gemischt genutzten Hafenstandort mit gewerblichen und

touristischen Nutzungen, Ferienwohnen und Wohnen zu errichten. Nach unserer Kenntnis

wurde hier ein sechsstelliger Betrag als Kaufpreis vereinbart. Grundlage – vermutlich auch

für die Einschätzung des Grundstückwertes - war der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 38.



Eines seiner wesentlichen Planungsziele bestand in der Schaffung der

bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des ehemaligen Militärhafens

Schwedenschanze zu einem attraktiven Wassersportzentrum mit 400 Sportboot-

Liegeplätzen und hafenbezogenen Service- und Dienstleistungseinrichtungen.

 

Mit Datum vom 21. April 2015 legte die Verwaltung eine Vorlage zur Änderung des

Bebauungsplanes vor mit dem wesentlichen Planungsziel, das Spektrum der zulässigen

Arten der baulichen Nutzungen im Sondergebiet SO 1 Sportboothafen „Wassersportzentrum

Schwedenschanze“ um die Wohn- und Ferienwohnnutzung zu erweitern. Es ist davon

auszugehen, dass mit einer Änderung des Bebauungsplanes eine erhebliche Wertsteigerung

der dann baulich nutzbaren Grundstücke verbunden sein wird. Darauf deutet auch hin, dass

das Grundstück in der missverständlichen Veröffentlichung auf einem Immobilien-Internet-

Portal mit einem Wert von 5.000.000,-- Euro angesetzt wurde.





Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender
Bündnis90/Die Grünen