Einreicher: Jürgen Suhr, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anfrage:
1. Wie schätzt der Oberbürgermeister den Wert der im B-Plan Nr. 38 befindlichen
ehemaligen städtischen Grundstücke für den Fall ein, dass die am 21. April 2015
seitens der Verwaltung vorgelegte Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel
einer deutlichen Erweiterung der baulichen Nutzungen durch die Bürgerschaft
beschlossen werden sollte?
2. Ab welchem konkreten Zeitpunkt waren der Stadtverwaltung bzw. der
Geschäftsführung der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft die planerischen
Absichten der Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH bekannt?
3. Welche Abstimmungen und
Prüfungen werden seitens des Oberbürgermeisters
durchgeführt, um im Falle einer Veräußerung von städtischen Liegenschaften bzw.
Liegenschaften im Eigentum städtischer Gesellschaften auszuschließen, dass für
die Hansestadt Stralsund durch eine Veränderung der Möglichkeiten der baulichen
Nutzung (B-Plan oder B-Plan-Änderung) und einer damit einhergehenden
Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke nach Abwicklung eines Verkaufs
finanzielle Nachteile aufgrund zu gering angesetzter Grundstückspreise entstehen?
Begründung:
Im Juli 2014 erwarb die Ostsee-Stralsund-Appartement GmbH aus Stralsund die
Flächen
des geplanten Wassersportzentrums von der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG)
mit dem Ziel, hier einen gemischt genutzten Hafenstandort mit gewerblichen und
touristischen Nutzungen, Ferienwohnen und Wohnen zu errichten. Nach unserer Kenntnis
wurde hier ein sechsstelliger Betrag als Kaufpreis vereinbart. Grundlage – vermutlich auch
für die Einschätzung des Grundstückwertes - war der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 38.
Eines seiner wesentlichen Planungsziele bestand in der Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des ehemaligen Militärhafens
Schwedenschanze zu einem attraktiven Wassersportzentrum mit 400 Sportboot-
Liegeplätzen und hafenbezogenen Service- und Dienstleistungseinrichtungen.
Mit Datum vom 21. April 2015 legte die Verwaltung eine Vorlage zur Änderung des
Bebauungsplanes vor mit dem wesentlichen Planungsziel, das Spektrum der zulässigen
Arten der baulichen Nutzungen im Sondergebiet SO 1 Sportboothafen „Wassersportzentrum
Schwedenschanze“ um die Wohn- und Ferienwohnnutzung zu erweitern. Es ist davon
auszugehen, dass mit einer Änderung des Bebauungsplanes eine erhebliche Wertsteigerung
der dann baulich nutzbaren Grundstücke verbunden sein wird. Darauf deutet auch hin, dass
das Grundstück in der missverständlichen Veröffentlichung auf einem Immobilien-Internet-
Portal mit einem Wert von 5.000.000,-- Euro angesetzt wurde.
Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender
Bündnis90/Die Grünen