Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Teilaufgabe der Identitätsfeststellung im Rahmen der Bereitstellung von Diensten für den neuen Personalausweis
Vorlage
B 0057/2015
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Seit dem 1. November 2010 gibt es den Personalausweis in einem anderen Format und mit neuen Funktionen. Eine dieser neuen Funktionen ist die Online-Ausweisfunktion. Sie wird auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannt und ermöglicht dem Ausweisinhaber, sich im Internet sicher und eindeutig mit dem Personalausweis zu identifizieren.

 

In der Hansestadt Stralsund verfügen mittlerweile ca. 30.000 Personen über einen neuen Personalausweis. Es ist deshalb sinnvoll, zukünftig den Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Stralsund vermehrt elektronische Verwaltungsdienstleistungen anzubieten.

 

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs als erster Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung ermöglicht. Die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen können den Antrag auf Außerbetriebsetzung ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde stellen. Hierfür wird lediglich der verdeckte Sicherheitscode benötigt, welcher sich auf allen seit dem 01.01.2015 verwendeten Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen befindet. Die Identifizierung des Kraftfahrzeughalters erfolgt mittels des neuen Personalausweises über einen speziellen Onlinedienst.

 

Die Vorhaltung der entsprechenden Infrastruktur, insbesondere die Anschaffung des notwendigen Berechtigungszertifikats, ist sehr kostenintensiv. Deshalb bietet der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) die Bereitstellung dieses Identifizierungsdienstes für alle Kommunen und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern an. Voraussetzung für die Nutzung dieser Dienstleistung ist jedoch der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 165 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages steht der Identifizierungsdienst des Zweckverbandes eGo-MV auch für andere elektronische Verwaltungsdienstleistungen der Hansestadt zur Verfügung. Die Stadtverwaltung prüft derzeit, welche weiteren Dienstleistungen – neben der internetbasierten Außerbetriebsetzung – den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden können. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zum 01.01.2016 über die Teilaufgabe der Identitätsfeststellung im Rahmen der Bereitstellung von Diensten für den neuen Personalausweis. 


Lösungsvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zum 01.01.2016 über die Teilaufgabe der Identitätsfeststellung im Rahmen der Bereitstellung von Diensten für den neuen Personalausweis.

 


Alternativen:

 

Sinnvolle Alternativen sind nicht ersichtlich. Ein eigenes Vorhalten der notwendigen Infrastruktur wäre unwirtschaftlich. Mit einem Verzicht auf den Abschluss des Vertrages würde man den Stralsunder Bürgerinnen und Bürgern ein erweitertes Dienstleistungsspektrum vorenthalten.