Betreff
Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH
Vorlage
B 0056/2015
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat am 15.10.2015 die Beschlussvorlage B 0043/2015 - Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH-  beraten. Der gefasste Beschluss mit der Nummer 2015-VI-08-0288 wurde dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herrn Brodkorb übergeben.

 

Inhaltlich wurden im Beschluss der Bürgerschaft weitergehende Bedingungen formuliert als in der vom Minister übergebenen Zielvereinbarung vorgesehen. Es wurde im Sinne einer fristgerechten Unterschriftsleistung durch den Oberbürgermeister zum Termin 30.10.2015 um eine zeitnahe Antwort gebeten.

 

Zwischenzeitlich haben alle Träger der Theater Vorpommern GmbH und der Theater und Orchester GmbH  Neubrandenburg/Neustrelitz Beschlüsse zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land gefasst. Alle beteiligten Vertretungskörperschaften haben dem Abschluss der Zielvereinbarung zum Teil mit eigenen Nebenbedingungen (außer der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) grundsätzlich zugestimmt. Mehrfach wurde als Bedingung formuliert, dass das Land sich zur Übernahme des strukturell bisher ungedeckten Fehlbetrages in Höhe von 1,4 Mio. Euro bereit erklärt.

 

Mit Datum vom 04.11.2015 liegt die Antwort des Ministers und eine modifizierte Zielvereinbarung vor.

 

Die übersandte Zielvereinbarung weicht von dem vorliegenden Beschluss der Bürgerschaft ab. Eine wirksame Annahme ohne Befassung der Bürgerschaft ist insofern nicht möglich.

 

Der Minister bittet, ihm die unterzeichnete Zielvereinbarung zwecks Absicherung des laufenden Betriebes und zur Abwendung erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Theater- und Orchestergesellschaften spätestens sieben Tage nach Erhalt seines Schreibens zukommen zu lassen.

 

Der derzeitige und künftige Anteil der Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH durch das Land steht unter dem Vorbehalt eines einvernehmlichen Abschlusses der Zielvereinbarung durch die Vertretungskörperschaften. Für den Fall, dass es nicht zum Abschluss kommt, ergibt sich zeitnah für die Gesellschaft eine durch diese nicht kompensierbare Finanzierungslücke. Die Gesellschafter der Theater Vorpommern GmbH hätten sich dann kurzfristig darüber zu verständigen, ob und wie gegebenenfalls eine Deckung aus Gesellschaftermitteln, dass heißt mit Haushaltsmitteln erfolgen soll. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel im Haushalt veranschlagt und frei verfügbar.

 

Es ist dringend geboten zur Sicherstellung der Finanzierungsmittel zwecks Absicherung des laufenden Betriebes für die Gesellschaft durch das Land über den Abschluss der vorliegenden modifizierten Zielvereinbarung zu beraten und zu beschließen.


 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit Datum vom 04.11.2015 übergebene modifizierte Zielvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu unterzeichnen.

 


 

 

Lösungsvorschlag:

 

Die Bürgerschaft hat am 15.10.2015 die Beschlussvorlage B 0043/2015 -Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH-  beraten und die Annahme der Zielvereinbarung mit Beschlussnummer 2015-VI-08-0288 grundsätzlich unter Ergänzung von zwei verbindlichen Forderungen an das Land beschlossen und übergeben.

 

Dem Schreiben des Ministers vom 04.11.2015 ist insbesondere zu entnehmen:

 

 „Die Forderung im Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nach einer verbindlichen Vereinbarung dazu, dass die Kosten für die Nutzung des Theaters Stralsund im Falle einer Fusion entweder durch die künftige Theatergesellschaft oder durch das Land Mecklenburg-Vorpommern getragen werden, kann keine Berücksichtigung finden. Eine derartige Vereinbarung ist kurzfristig nicht verhandelbar. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann keine Entscheidungen zu den Liegenschaften im Alleingang treffen und damit den zukünftigen weiteren Gesellschaftern die Verhandlungsgrundlage entziehen. Aus diesem Grund sind die Liegenschaftsfragen Thema in den zu bildenden Arbeitsgruppen.“

 

„Wie von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, der Hansestadt Stralsund, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, der Stadt Neubrandenburg und der Stadt Neustrelitz gefordert, erklärt sich das Land zur Übernahme des in der Anlage 1 zur Zielvereinbarung als „zusätzlicher Zuschussbedarf strukturell (bisher ungedeckt)" bezeichneten Fehlbetrages in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro bereit. Laut Eckwertepapier vom 12.12.2014 muss die verbleibende Finanzierungslücke von 1,4 Mio. Euro „durch gemeinsame Anstrengungen geschlossen werden“. Diese gemeinsamen Anstrengungen münden nunmehr darin, dass das Land seinen Basiszuschuss an das „Staatstheater Nordost“ ab 2019 um 350 T€ jährlich erhöht.“

 

 

Fazit:

Die erste Forderung des Beschlusses der Bürgerschaft wurde nicht akzeptiert zur verbindlichen Aufnahme in die Zielvereinbarung, wird jedoch Gegenstand der Verhandlung in den Arbeitsgruppen sein.

 

Die zweite Forderung wurde angenommen und durch das Land in die modifizierte Zielvereinbarung eingearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu den Änderungen der modifizierten Zielvereinbarung im Einzelnen.

 

Die vom Land zugesandte modifizierte Zielvereinbarung mit Datum vom 04.11.2015 weist folgende Änderungen gegenüber der ursprünglichen Zielvereinbarung auf:

 

1. Seite 1 und 12

Namensänderung

Oberbürgermeister Dr. Arthur König geändert in Stefan Fassbinder

 

2. Seite 3

Formatänderung wegen Einfügung Seite 4

 

3. Seite 4

 Einfügung Forderung Hansestadt Stralsund und weiter Vertretungskörperschaften

 

„Das Land erklärt sich zur Übernahme des in der Anlage 1 zur Zielvereinbarung als "zusätzlicher Zuschussbedarf strukturell (bisher ungedeckt)" bezeichneten Fehlbetrages in Höhe von 1,4 Mio. Euro bereit. Hierzu erhöht das Land zusätzlich zu den Festlegungen unter Nummer V (Finanzierung) seinen Basiszuschuss an das Staatstheater Nordost ab 2019 um jährlich 350.000 Euro. Die Aktualisierung der dem Eckwertepapier zugrunde liegenden Prognosen, die in der Arbeitsgruppe 2 zu thematisieren ist, wird davon nicht berührt.“

 

4.

Seite 9

Einfügung zur Klarstellung durch den Landkreis erbeten, kein neuer Sachverhalt war bereits im Eckwertepapier vom 12.12.2014 enthalten. 

 

„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erklärt gemäß Eckwertepapier vom 12.12.2014 seine Bereitschaft, die Zuschüsse an die TOG bis zu einer Änderung des FAG in bisheriger Höhe aufrecht zu erhalten. Die Mittel sollen zu 40 Prozent dem Standort Neustrelitz und zu 60 Prozent Neubrandenburg zugerechnet werden. Nach Gründung eines Staatstheaters Nordost verzichtet der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf eine Rolle als Mitgesellschafter, sichert jedoch Zuschüsse an die Theatergesellschaft zu.“

 

5.

Seite 10

Zeitliche Aktualisierung auf Beschlusslage

 „Alternativen: Autonomie/Teilautonomie

Die kommunalen Gremien der Träger haben bis zum 31. Oktober 2015 Beschlüsse zur Zielvereinbarung gefasst, auf deren Grundlage die Zielvereinbarung überarbeitet wurde und den Kommunen in der vorliegenden Fassung zugesandt wurde. Dieses Angebot ist aus der Sicht des Landes abschließend. Sollten die Kommunen das Angebot des Landes nicht annehmen, gelten die Alternativen aus dem Eckwertepapier vom 12. Dezember 2014.“

 

6.

Seite 11 Einfügung

Die Unterschriftsleistung der kommunalen Träger zur Absicherung des laufenden Betriebes der Theatergesellschaften erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die kommunalen Gremien keine der geänderten Fassung der Zielvereinbarung entgegen stehenden Beschlüsse fassen und damit die Zielvereinbarung einschließlich der damit verbundenen Leistungen des Landes ihre Wirksamkeit verliert.

 

 

Fazit

Der Bürgerschaftsbeschluss vom 15.10.2015 hat zu einem Teilerfolg geführt. Weitere wesentliche Sachverhalte, die gegen die Annahme der Änderungen der Zielvereinbarung sprechen, sind nicht erkennbar. Die beigefügte Zielvereinbarung sollte auch zwecks Absicherung des laufenden Betriebes und zur Abwendung weiterer erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Theater- und Orchestergesellschaften unterzeichnet werden.

 

Wenn die Bürgerschaft innerhalb der gesetzten Frist einen Beschluss fasst, ist die zusätzlich eingefügte Klausel auf Seite 11 obsolet.

 

Der Bürgerschaft wird empfohlen, die mit Datum vom 04.11.2015 übergebene modifizierte Zielvereinbarung anzunehmen.

 


Alternativen:

Mögliche Alternativen zum Abschluss der Zielvereinbarung wurden in der Beschlussvorlage B 0043/2015 dargelegt. Diese stellten keine empfehlenswerten Handlungsoptionen dar.