Sachverhalt:
Die Bürgerschaft
hat am 15.10.2015 die Beschlussvorlage B 0043/2015 - Abschluss einer
Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern
GmbH- beraten. Der gefasste Beschluss
mit der Nummer 2015-VI-08-0288 wurde dem Minister für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, Herrn Brodkorb übergeben.
Inhaltlich wurden
im Beschluss der Bürgerschaft weitergehende Bedingungen formuliert als in der
vom Minister übergebenen Zielvereinbarung vorgesehen. Es wurde im Sinne einer
fristgerechten Unterschriftsleistung durch den Oberbürgermeister zum Termin
30.10.2015 um eine zeitnahe Antwort gebeten.
Zwischenzeitlich
haben alle Träger der Theater Vorpommern GmbH und der Theater und Orchester
GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz
Beschlüsse zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land gefasst. Alle
beteiligten Vertretungskörperschaften haben dem Abschluss der Zielvereinbarung
zum Teil mit eigenen Nebenbedingungen (außer der Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte) grundsätzlich zugestimmt. Mehrfach wurde als Bedingung formuliert,
dass das Land sich zur Übernahme des strukturell bisher ungedeckten
Fehlbetrages in Höhe von 1,4 Mio. Euro bereit erklärt.
Mit Datum vom
04.11.2015 liegt die Antwort des Ministers und eine modifizierte
Zielvereinbarung vor.
Die übersandte Zielvereinbarung
weicht von dem vorliegenden Beschluss der Bürgerschaft ab. Eine wirksame
Annahme ohne Befassung der Bürgerschaft ist insofern nicht möglich.
Der Minister
bittet, ihm die unterzeichnete Zielvereinbarung zwecks Absicherung des
laufenden Betriebes und zur Abwendung erheblicher finanzieller Schwierigkeiten
der Theater- und Orchestergesellschaften spätestens sieben Tage nach Erhalt
seines Schreibens zukommen zu lassen.
Der derzeitige und
künftige Anteil der Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH durch das Land
steht unter dem Vorbehalt eines einvernehmlichen Abschlusses der
Zielvereinbarung durch die Vertretungskörperschaften. Für den Fall, dass es
nicht zum Abschluss kommt, ergibt sich zeitnah für die Gesellschaft eine durch
diese nicht kompensierbare Finanzierungslücke. Die Gesellschafter der Theater
Vorpommern GmbH hätten sich dann kurzfristig darüber zu verständigen, ob und
wie gegebenenfalls eine Deckung aus Gesellschaftermitteln, dass heißt mit
Haushaltsmitteln erfolgen soll. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel
im Haushalt veranschlagt und frei verfügbar.
Es ist dringend geboten zur Sicherstellung der Finanzierungsmittel zwecks Absicherung des laufenden Betriebes für die Gesellschaft durch das Land über den Abschluss der vorliegenden modifizierten Zielvereinbarung zu beraten und zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die mit Datum vom
04.11.2015 übergebene modifizierte Zielvereinbarung mit dem Land
Mecklenburg-Vorpommern zu unterzeichnen.
Lösungsvorschlag:
Die Bürgerschaft hat am 15.10.2015 die Beschlussvorlage B 0043/2015 -Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH- beraten und die Annahme der Zielvereinbarung mit Beschlussnummer 2015-VI-08-0288 grundsätzlich unter Ergänzung von zwei verbindlichen Forderungen an das Land beschlossen und übergeben.
Dem Schreiben des Ministers vom 04.11.2015 ist insbesondere zu entnehmen:
„Die Forderung im Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nach einer verbindlichen Vereinbarung dazu, dass die Kosten für die Nutzung des Theaters Stralsund im Falle einer Fusion entweder durch die künftige Theatergesellschaft oder durch das Land Mecklenburg-Vorpommern getragen werden, kann keine Berücksichtigung finden. Eine derartige Vereinbarung ist kurzfristig nicht verhandelbar. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann keine Entscheidungen zu den Liegenschaften im Alleingang treffen und damit den zukünftigen weiteren Gesellschaftern die Verhandlungsgrundlage entziehen. Aus diesem Grund sind die Liegenschaftsfragen Thema in den zu bildenden Arbeitsgruppen.“
„Wie von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, der Hansestadt Stralsund, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, der Stadt Neubrandenburg und der Stadt Neustrelitz gefordert, erklärt sich das Land zur Übernahme des in der Anlage 1 zur Zielvereinbarung als „zusätzlicher Zuschussbedarf strukturell (bisher ungedeckt)" bezeichneten Fehlbetrages in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro bereit. Laut Eckwertepapier vom 12.12.2014 muss die verbleibende Finanzierungslücke von 1,4 Mio. Euro „durch gemeinsame Anstrengungen geschlossen werden“. Diese gemeinsamen Anstrengungen münden nunmehr darin, dass das Land seinen Basiszuschuss an das „Staatstheater Nordost“ ab 2019 um 350 T€ jährlich erhöht.“
Fazit:
Die erste Forderung
des Beschlusses der Bürgerschaft wurde nicht akzeptiert zur verbindlichen
Aufnahme in die Zielvereinbarung, wird jedoch Gegenstand der Verhandlung in den
Arbeitsgruppen sein.
Die zweite Forderung
wurde angenommen und durch das Land in die modifizierte Zielvereinbarung
eingearbeitet.
Zu den Änderungen der modifizierten Zielvereinbarung im Einzelnen.
Die vom Land zugesandte modifizierte Zielvereinbarung mit Datum vom 04.11.2015 weist folgende Änderungen gegenüber der ursprünglichen Zielvereinbarung auf:
1. Seite 1 und 12
Namensänderung
Oberbürgermeister Dr. Arthur König geändert in Stefan Fassbinder
2. Seite 3
Formatänderung wegen Einfügung Seite 4
3. Seite 4
Einfügung Forderung Hansestadt Stralsund und
weiter Vertretungskörperschaften
„Das Land erklärt sich zur Übernahme des in der Anlage 1 zur Zielvereinbarung als "zusätzlicher Zuschussbedarf strukturell (bisher ungedeckt)" bezeichneten Fehlbetrages in Höhe von 1,4 Mio. Euro bereit. Hierzu erhöht das Land zusätzlich zu den Festlegungen unter Nummer V (Finanzierung) seinen Basiszuschuss an das Staatstheater Nordost ab 2019 um jährlich 350.000 Euro. Die Aktualisierung der dem Eckwertepapier zugrunde liegenden Prognosen, die in der Arbeitsgruppe 2 zu thematisieren ist, wird davon nicht berührt.“
4.
Seite 9
Einfügung zur Klarstellung durch den Landkreis erbeten, kein neuer Sachverhalt war bereits im Eckwertepapier vom 12.12.2014 enthalten.
„Der Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte erklärt gemäß Eckwertepapier vom 12.12.2014 seine
Bereitschaft, die Zuschüsse an die TOG bis zu einer Änderung des FAG in
bisheriger Höhe aufrecht zu erhalten. Die Mittel sollen zu 40 Prozent dem
Standort Neustrelitz und zu 60 Prozent Neubrandenburg zugerechnet werden. Nach
Gründung eines Staatstheaters Nordost verzichtet der Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte auf eine Rolle als Mitgesellschafter, sichert jedoch Zuschüsse an
die Theatergesellschaft zu.“
5.
Seite 10
Zeitliche Aktualisierung auf Beschlusslage
„Alternativen: Autonomie/Teilautonomie
Die kommunalen
Gremien der Träger haben bis zum 31. Oktober 2015 Beschlüsse zur
Zielvereinbarung gefasst, auf deren Grundlage die Zielvereinbarung überarbeitet
wurde und den Kommunen in der vorliegenden Fassung zugesandt wurde. Dieses
Angebot ist aus der Sicht des Landes abschließend. Sollten die Kommunen das
Angebot des Landes nicht annehmen, gelten die Alternativen aus dem
Eckwertepapier vom 12. Dezember 2014.“
6.
Seite 11 Einfügung
Die Unterschriftsleistung
der kommunalen Träger zur Absicherung des laufenden Betriebes der
Theatergesellschaften erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die kommunalen Gremien
keine der geänderten Fassung der Zielvereinbarung entgegen stehenden Beschlüsse
fassen und damit die Zielvereinbarung einschließlich der damit verbundenen
Leistungen des Landes ihre Wirksamkeit verliert.
Fazit
Der
Bürgerschaftsbeschluss vom 15.10.2015 hat zu einem Teilerfolg geführt. Weitere
wesentliche Sachverhalte, die gegen die Annahme der Änderungen der
Zielvereinbarung sprechen, sind nicht erkennbar. Die beigefügte
Zielvereinbarung sollte auch zwecks Absicherung des laufenden Betriebes und zur
Abwendung weiterer erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Theater- und
Orchestergesellschaften unterzeichnet werden.
Wenn die
Bürgerschaft innerhalb der gesetzten Frist einen Beschluss fasst, ist die
zusätzlich eingefügte Klausel auf Seite 11 obsolet.
Der Bürgerschaft
wird empfohlen, die mit Datum vom 04.11.2015 übergebene modifizierte Zielvereinbarung
anzunehmen.
Alternativen:
Mögliche Alternativen zum Abschluss der Zielvereinbarung wurden in der Beschlussvorlage B 0043/2015 dargelegt. Diese stellten keine empfehlenswerten Handlungsoptionen dar.