Betreff
Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung der Sitzung der Bürgerschaft am 05.11.2015 gemäß § 29 Absatz 4 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
AN 0152/2015
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Tagesordnung der Bürgerschaft vom 05.11.2015 wird um die Beschlussvorlage

B 0056/2015 - Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land M-V zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH erweitert.

 


Begründung:

Die Bürgerschaft hat am 15.10.2015 die Beschlussvorlage B 0043/2015 - Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH-  beraten. Der gefasste Beschluss Nummer 2015-IV-08-0288 wurde dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herrn Brodkorb übergeben. Inhaltlich wurden im Beschluss der Bürgerschaft weitergehende Bedingungen formuliert als in der vom Minister übergebenen Zielvereinbarung vorgesehen. Es wurde im Sinne einer fristgerechten Unterschriftsleistung durch den Oberbürgermeister zum Termin 30.10.2015 um eine zeitnahe Antwort gebeten.

 

Mit Datum vom 04.11.2015 liegt die Antwort des Ministers und eine modifizierte Zielvereinbarung vor.

 

Die übersandte Zielvereinbarung weicht von dem vorliegenden Beschluss der Bürgerschaft ab. Eine wirksame Annahme ohne Befassung der Bürgerschaft ist insofern nicht möglich.

 

Der Minister bittet, ihm die unterzeichnete Zielvereinbarung zwecks Absicherung des laufenden Betriebes und zur Abwendung erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Theater- und Orchestergesellschaften spätestens sieben Tage nach Erhalt seines Schreibens zukommen zu lassen.

 

Der derzeitige und künftige Anteil der Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH durch das Land steht unter dem Vorbehalt eines einvernehmlichen Abschlusses der Zielvereinbarung durch die Vertretungskörperschaften. Für den Fall, dass es nicht zum Abschluss kommt, ergibt sich zeitnah für die Gesellschaft eine durch diese nicht kompensierbare Finanzierungslücke. Die Gesellschafter der Theater Vorpommern GmbH hätten sich dann kurzfristig darüber zu verständigen, ob und wie gegebenenfalls eine Deckung aus Gesellschaftermitteln, dass heißt mit Haushaltsmitteln erfolgen soll. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel im Haushalt veranschlagt und frei verfügbar. Es ist dringend geboten zur Sicherstellung der Finanzierungsmittel für die Gesellschaft durch das Land eine Entscheidung zu treffen.

 

Wegen der Frist zur Annahme der Zielvereinbarung und wegen der an die Annahme geknüpften Folgen liegen die materiellen Voraussetzungen gemäß § 29 Absatz 4 KV-M-V für die Erweiterung der Tagesordnung vor.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

 

 

 

Dr.-Ing. Alexander Badrow

Oberbürgermeister