Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Tagesordnung der Bürgerschaft vom 05.11.2015 wird um die Beschlussvorlage
B 0056/2015 - Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land M-V zur Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH erweitert.
Begründung:
Die Bürgerschaft hat
am 15.10.2015 die Beschlussvorlage B 0043/2015 - Abschluss einer
Zielvereinbarung mit dem Land zur Finanzierung der Theater Vorpommern
GmbH- beraten. Der gefasste Beschluss
Nummer 2015-IV-08-0288 wurde dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
Herrn Brodkorb übergeben. Inhaltlich wurden im Beschluss der Bürgerschaft
weitergehende Bedingungen formuliert als in der vom Minister übergebenen
Zielvereinbarung vorgesehen. Es wurde im Sinne einer fristgerechten
Unterschriftsleistung durch den Oberbürgermeister zum Termin 30.10.2015 um eine
zeitnahe Antwort gebeten.
Mit Datum vom
04.11.2015 liegt die Antwort des Ministers und eine modifizierte
Zielvereinbarung vor.
Die übersandte
Zielvereinbarung weicht von dem vorliegenden Beschluss der Bürgerschaft ab.
Eine wirksame Annahme ohne Befassung der Bürgerschaft ist insofern nicht
möglich.
Der Minister bittet,
ihm die unterzeichnete Zielvereinbarung zwecks Absicherung des laufenden
Betriebes und zur Abwendung erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der
Theater- und Orchestergesellschaften spätestens sieben Tage nach Erhalt seines
Schreibens zukommen zu lassen.
Der derzeitige und
künftige Anteil der Finanzierung der Theater Vorpommern GmbH durch das Land
steht unter dem Vorbehalt eines einvernehmlichen Abschlusses der
Zielvereinbarung durch die Vertretungskörperschaften. Für den Fall, dass es
nicht zum Abschluss kommt, ergibt sich zeitnah für die Gesellschaft eine durch
diese nicht kompensierbare Finanzierungslücke. Die Gesellschafter der Theater
Vorpommern GmbH hätten sich dann kurzfristig darüber zu verständigen, ob und
wie gegebenenfalls eine Deckung aus Gesellschaftermitteln, dass heißt mit
Haushaltsmitteln erfolgen soll. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel
im Haushalt veranschlagt und frei verfügbar. Es ist dringend geboten zur
Sicherstellung der Finanzierungsmittel für die Gesellschaft durch das Land eine
Entscheidung zu treffen.
Wegen der Frist zur
Annahme der Zielvereinbarung und wegen der an die Annahme geknüpften Folgen liegen
die materiellen Voraussetzungen gemäß § 29 Absatz 4 KV-M-V für die Erweiterung
der Tagesordnung vor.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Dr.-Ing. Alexander Badrow
Oberbürgermeister