Betreff
Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen Hans-Fallada-Straße und Heinrich-von-Stephan-Straße in der Hansestadt Stralsund
Vorlage
H 0089/2015
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Stralsund vom 21.02.2008 sind Straßenbaubeiträge für die Erneuerung des Gehweges in der Hans-Fallada-Straße und für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Heinrich-von Stephan-Straße zu erheben.

Ein vollständiger Ausbau der genannten Straßen hinsichtlich aller Teileinrichtungen und der gesamten räumlichen Ausdehnung ist gegenwärtig aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Für das Erheben der Beiträge ist daher nach dem Straßenbaubeitragsrecht ein Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss erforderlich, um den Investitionsaufwand refinanzieren zu können.

Gemäß § 7 Absatz 3 und § 8 Absatz 4  Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern  und §§ 4 und 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Stralsund vom 21.02.2008 können Straßenbaubeiträge für Teile der öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen selbständig erhoben werden (Kostenspaltung) sowie für selbständig benutzbare Abschnitte einer Einrichtung gesondert abgerechnet werden (Abschnittsbildung).

Nach den Grundsätzen des Straßenbaubeitragsrechts verlaufen die öffentlichen Anlagen folgendermaßen :

 

Hans-Fallada-Straße:

vom Kreisverkehr Heinrich-Heine-Ring

bis Friedrich-Wolf-Straße

 

Heinrich-von-Stephan-Straße:

vom Heinrich-Heine-Ring

bis westlicher Einmündungsbereich Lion-Feuchtwanger-Straße / Heinrich-von-Stephan-Straße

 

Es sollen folgende Abschnitte gebildet werden :

 

Hans-Fallada-Straße - Gehweg:

vom Kreisverkehr Heinrich-Heine-Ring

bis Herrmann-Burmeister-Straße – nördliche Einmündung

Heinrich-von-Stephan-Straße - Beleuchtung:

vom Heinrich-Heine-Ring

bis Lion-Feuchtwanger-Straße

 

Die Festsetzung der Abschnitte ist erforderlich, um den Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke für die Ausbaumaßnahmen zu bestimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt :

Zur Abrechnung der Ausbaumaßnahmen wird der erforderliche Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss gefasst:

 

1.    Kostenspaltung:

Zur Abrechnung der Erneuerung des Gehweges in der Hans-Fallada-Straße und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Heinrich-von Stephan-Straße wird jeweils  für diese Teileinrichtung der Kostenspaltungsbeschluss in dem unter Punkt 2 gebildeten Abschnitt gefasst.

 

 

2.    Abschnittsbildung:

Es werden folgende Abschnitte gebildet :

 

Hans-Fallada-Straße - Gehweg:

      vom Kreisverkehr Heinrich-Heine-Ring

      bis Herrmann-Burmeister-Straße – nördliche Einmündung

Heinrich-von-Stephan-Straße - Beleuchtung:

      vom Heinrich-Heine-Ring

      bis Lion-Feuchtwanger-Straße


Lösungsvorschlag:

Zur Abrechnung der Ausbaumaßnahmen wird der erforderliche Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss gefasst.

 


Alternativen:

Ohne den Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss ist die Abrechnung  der genannten Ausbaumaßnahmen grundsätzlich erst nach Fertigstellung der Straßen in der gesamten räumlichen Ausdehnung und mit allen zugehörigen Teileinrichtungen zulässig.

Danach müsste die Stadt die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Gesamtmaßnahmen bis zur Endfertigstellung hinausschieben.