Betreff
Radverkehr in Gegenrichtung in Einbahnstraßen
Einreicher: Maximilian Schwarz, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0052/2015
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

Nach welchen Kriterien werden Einbahnstraßen für den Radverkehr auch in Gegenrichtung freigegeben?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Für Einwohner und Gäste ist die unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit von Einbahnstraßen durch Radverkehr in Gegenrichtung nicht nachvollziehbar. So kann die Tribseer Straße in Gegenrichtung genutzt werden, nicht aber die Langenstraße.

 

 

 

 

Maximilian Schwarz

CDU/FDP-Fraktion