Betreff
Radverkehr in Gegenrichtung in Einbahnstraßen
Einreicher: Maximilian Schwarz, CDU/FDP-Fraktion
Einreicher: Maximilian Schwarz, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0052/2015
Art
kleine Anfrage
Anfrage:
Nach welchen Kriterien werden Einbahnstraßen für den Radverkehr auch in
Gegenrichtung freigegeben?
Begründung:
Für Einwohner und Gäste ist die unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit von
Einbahnstraßen durch Radverkehr in Gegenrichtung nicht nachvollziehbar. So kann
die Tribseer Straße in Gegenrichtung genutzt werden, nicht aber die
Langenstraße.
Maximilian Schwarz
CDU/FDP-Fraktion