Stefan Bauschke, CDU/FDP-Fraktion
Die Bürgerschaft
beschließt folgenden Änderungsantrag:
Die Antrag
Demokratie, Toleranz und Demonstrationskultur (Vorlage Nr. AN 0063/2015) wird
wie folgt geändert:
1. In Nr. 1 des
Antrages wird Satz 1 wie folgt geändert:
„Die demokratischen Bürgerschaftsfraktionen sind sich einig, dass in der
notwendigen Auseinandersetzung mit Extremismus des linken und rechten Spektrums
alle demokratischen Kräfte zusammenstehen müssen.“
2. Nr. 3 des Antrages wird gestrichen.
3. In Nr. 4 des
Antrages wird Satz 1 wie folgt geändert:
„Für die friedlich gegen links- oder rechtsextremistische Aufmärsche
Demonstrierenden ist die Polizei nicht Gegner, sondern Partner.“
4. Nr. 5 des
Antrages wird gestrichen.
5. In Nr. 6 des
Antrages werden in Satz 1 nach dem Wort „Demonstrationen“ die Wörter
„– so weit möglich –“ eingefügt.
6. In Nr. 7 des
Antrages wird Satz 1 wie folgt geändert:
„Sollte es bei Demonstrationen Anlass zu Kritik am Verhalten von
Demonstrationsteilnehmern oder Einsatzkräften geben, erwarten die
demokratischen Bürgerschaftsfraktionen eine rasche und rückhaltlose Aufklärung.“
Begründung:
zu Nr. 1:
Es ist ein klares Bekenntnis gegen Links- und Rechtsextremismus notwendig. Die
Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und der staatlichen Autorität ist
prägend für Extremismus links und rechts der demokratischen Mitte. Eine
einseitige Fokussierung ist deshalb unglaubwürdig.
Zu Nr. 2:
Sitzblockaden, mit
dem Ziel angemeldete und nicht verbotene Versammlungen (Demonstrationen) zu
behindern, sind rechtswidrig und zählen somit nicht zu den rechtsstaatlichen
Mitteln. Der ursprüngliche Antrag widerspricht sich somit in den Nummern 2 und
3. Die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols gehört zu den Grundpfeilern
einer Demokratie.
Zu Nr. 3: siehe
Begründung zu 1.
Zu Nr. 4:
Der ursprüngliche Antragstext unterstellt in Nummer 5 eine unsachliche,
rechtsstaatswidrige Behandlung von Demonstrationsteilnehmern durch die Polizei
und die Verwaltung. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die gebotene
Differenzierung zwischen friedlichen Demonstranten und Gewalttätern findet
bereits statt.
Zu Nr. 5
Die Forderung im ursprünglichen Antrag gibt im Wesentlichen die Rechtslage
wieder. Jede Versammlung muss einen Versammlungsleiter als Ansprechpartner
haben (§ 14 Versammlungsgesetz). In Einzelfällen dürfte die Forderung des
Antrages von Seiten der Demonstrationsteilnehmer bspw. bei
Spontandemonstrationen allerdings nur schwerlich erfüllbar sein.
Von Seiten der Polizei und Verwaltung sind die Einsatzleitung bzw. die
Konfliktmanager jederzeit verlässliche Ansprechpartner vor Ort.
Zu Nr. 6
Sämtlicher Kritik im Zusammenhang mit Demonstrationen sollte in angemessener
Zeit nachgegangen werden, unabhängig davon, ob sich diese gegen
Demonstrationsteilnehmer oder Einsatzkräfte richtet.
Stefan Bauschke
Fraktionsvorsitzender
CDU/FDP-Fraktion