Betreff
Änderungsantrag zum Antrag Demokratie, Toleranz und Demonstrationskultur
Stefan Bauschke, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0067/2015
Art
Anträge

Die Bürgerschaft beschließt folgenden Änderungsantrag:

 

Die Antrag Demokratie, Toleranz und Demonstrationskultur (Vorlage Nr. AN 0063/2015) wird wie folgt geändert:

 

1. In Nr. 1 des Antrages wird Satz 1 wie folgt geändert:
„Die demokratischen Bürgerschaftsfraktionen sind sich einig, dass in der notwendigen Auseinandersetzung mit Extremismus des linken und rechten Spektrums alle demokratischen Kräfte zusammenstehen müssen.“

2. Nr. 3 des Antrages wird gestrichen.

 

3. In Nr. 4 des Antrages wird Satz 1 wie folgt geändert:
„Für die friedlich gegen links- oder rechtsextremistische Aufmärsche Demonstrierenden ist die Polizei nicht Gegner, sondern Partner.“

 

4. Nr. 5 des Antrages wird gestrichen.

 

5. In Nr. 6 des Antrages werden in Satz 1 nach dem Wort „Demonstrationen“ die Wörter
„– so weit möglich –“ eingefügt.

 

6. In Nr. 7 des Antrages wird Satz 1 wie folgt geändert:
„Sollte es bei Demonstrationen Anlass zu Kritik am Verhalten von Demonstrationsteilnehmern oder Einsatzkräften geben, erwarten die demokratischen Bürgerschaftsfraktionen eine rasche und rückhaltlose Aufklärung.“

 



Begründung:
zu Nr. 1:
Es ist ein klares Bekenntnis gegen Links- und Rechtsextremismus notwendig. Die Ablehnung der parlamentarischen Demokratie und der staatlichen Autorität ist prägend für Extremismus links und rechts der demokratischen Mitte. Eine einseitige Fokussierung ist deshalb unglaubwürdig.

 

Zu Nr. 2:

Sitzblockaden, mit dem Ziel angemeldete und nicht verbotene Versammlungen (Demonstrationen) zu behindern, sind rechtswidrig und zählen somit nicht zu den rechtsstaatlichen Mitteln. Der ursprüngliche Antrag widerspricht sich somit in den Nummern 2 und 3. Die Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols gehört zu den Grundpfeilern einer Demokratie.

 

Zu Nr. 3: siehe Begründung zu 1.

 

Zu Nr. 4:
Der ursprüngliche Antragstext unterstellt in Nummer 5 eine unsachliche, rechtsstaatswidrige Behandlung von Demonstrationsteilnehmern durch die Polizei und die Verwaltung. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die gebotene Differenzierung zwischen friedlichen Demonstranten und Gewalttätern findet bereits statt.

 

Zu Nr. 5
Die Forderung im ursprünglichen Antrag gibt im Wesentlichen die Rechtslage wieder. Jede Versammlung muss einen Versammlungsleiter als Ansprechpartner haben (§ 14 Versammlungsgesetz). In Einzelfällen dürfte die Forderung des Antrages von Seiten der Demonstrationsteilnehmer bspw. bei Spontandemonstrationen allerdings nur schwerlich erfüllbar sein.
Von Seiten der Polizei und Verwaltung sind die Einsatzleitung bzw. die Konfliktmanager jederzeit verlässliche Ansprechpartner vor Ort.

 

Zu Nr. 6
Sämtlicher Kritik im Zusammenhang mit Demonstrationen sollte in angemessener Zeit nachgegangen werden, unabhängig davon, ob sich diese gegen Demonstrationsteilnehmer oder Einsatzkräfte richtet.

 

 

 

 

Stefan Bauschke
Fraktionsvorsitzender
CDU/FDP-Fraktion