Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß
Änderungssatzung entsprechend Anlage 1.
Begründung:
Eine
Stärkung der Einwohnerfragestunde und eine Absenkung der Hürden für ebendiese
sind eine Chance für mehr Teilnahme am politischen Diskurs durch die
EinwohnerInnen der Hansestadt.
Anlage 1:
Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt
Stralsund
Aufgrund des § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (KV
M-V, GVOBl. M-V S. 777,833) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 23.01.2014 und Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde die folgende neunte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund erlassen:
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund vom 03.03.2012 (Bürgerschaftsbeschluss
Nr. 2011-V-11-0621 vom 08.12.2011), bekannt gemacht im Amtsblatt der Hansestadt
Stralsund Nr. 1/2012 vom 02.03.2012, zuletzt geändert am 04.12.2014
(Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014-VI-06-0127) wird wie folgt geändert:
§ 4 (2), Ziffer 4, Satz 5 wird gestrichen und ersetzt durch:
Sofern die Fragen
spätestens am dritten Kalendertag vor der Bürgerschaftssitzung bis 09.00 Uhr
bei der/dem Präsidenten/in der Bürgerschaft schriftlich oder zur Niederschrift
eingegangen sind, sind die Fragen mündlich in der darauffolgenden Sitzung der
Bürgerschaft zu beantworten.
Bei einer kurzfristigeren oder mündlichen Einreichung, möglich ist dies bis zum
Beginn jeder Bürgerschaftssitzung, soll eine Beantwortung nach vorläufigem
Kenntnisstand erfolgen, eine umfassende Antwort wird der/dem FragestellerIn
dann schriftlich bis spätestens sieben Tage nach der Bürgerschaftssitzung
übersandt. Der/die PräsidentIn entscheidet über die Zulässigkeit.
Artikel 2 – In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 09.04.2015 in Kraft.
Stralsund………………………
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Oberbürgermeister