Sachverhalt:
Die im Haushalt 2014
eingestellten Kosten zur Förderung von Kindern in Tagesein-richtungen,
insbesondere der Anteil der Wohnsitzgemeinde gem. § 20 KiföG M-V, reichen nicht
aus. TH 08 Leistung
36.1.01.001 Sachkonto 55990103 Plan 5.177.500,- €
Inanspruch-nahme bisher 4.290.445,93 €. Kalkuliert wurde ein Defizit in Höhe
von 390.500,- €.
Die Träger der
Kindertageseinrichtungen können die Leistungsentgelte mit dem Landkreis
jährlich verhandeln. Von diesem Recht wird in der Regel Gebrauch gemacht.
Dadurch erhöht sich stetig und nicht planbar die Zahlung der
Wohnsitzgemeindeanteile für die Hansestadt Stralsund. Die Träger begründen die Erhöhung
der Platzkosten
-
mit Tarifangleichungen für das
pädagogische Personal,
-
Berücksichtigung der Mindestlöhne im
Bereich Hauswirtschaft sowie externer Anbieter
und
-
der Umsetzung des gesetzlichen
Betreuungsschlüssels.
Im Jahr 2014 wurden in vielen
Einrichtungen zusätzliche Plätze geschaffen. Die vorhandenen Kapazitäten wurden
fast vollständig ausgenutzt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung/
Auszahlung für den/die Teilhaushalt/ Leistung: 08/
36.1.01.001
Bezeichnung: Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Sachkonto: 55990103
Bezeichnung: Zuschüsse
für Kinderbetreuung/Anteil der WSG § 20 KiföG M-V
Finanzkonto: 75990103
Bezeichnung: Auszahlung
von Zuschüssen für Kinderbetreuung/Anteil der WSG
in Höhe von 214.000,00
EUR.
Der Hauptausschuss beschließt
die Deckung über den/die
Teilhaushalt/ Leistung: 90 Zentrale Finanzleistungen / 61.1.01.001
Bezeichnung: Steuern,
allgemeine Zuweisung, allgemeine Umlagen
Sachkonto: 40210000
Bezeichnung: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
einschließlich des Anteils
am Aufkommen nach dem
Zinsabschlagsgesetz
Finanzkonto: 60210000
Bezeichnung: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
einschließlich des Anteils
am Aufkommen nach dem Zinsabschlagsgesetz
Lösungsvorschlag:
Diese enorme Kostensteigerung war nicht planbar und war somit unvorhersehbar. Für die Zahlung der Wohnsitzgemeindekosten besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. § 20 KiföG M-V. Die Zahlungen werden monatlich fällig und insoweit zeitlich unaufschiebbar.
Diese
Kosten stellen überplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen dar.
Teilhaushalt/ Leistung: 08/
36.1.01.001
Bezeichnung: Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Sachkonto: 55990103
Bezeichnung: Zuschüsse
für Kinderbetreuung/Anteil der WSG § 20 KiföG M-V
Finanzkonto: 75990103
Bezeichnung: Auszahlung
von Zuschüssen für Kinderbetreuung/Anteil der WSG
Haushaltsansatz 5.177.500,- EUR
bis zum
Jahresende werden voraussichtlich verfügt 5.568.000,- EUR
verbleiben -390.500,- EUR
Eine Teildeckung erfolgt aus dem Deckungsring
Leistung: 36.1.01.002 Tagespflege
Sachkonto: 55990203 Leistung zur
Tagespflege/ Anteil der WSG
Finanzkonto: 75990203
in Höhe von
176.000,- EUR
Somit
verbleibt der Betrag von
214.000,- EUR
Gemäß
§ 50 KV M-V wird für die überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung eine Deckung
benötigt.
Höhe der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung 214.000,00
EUR
Teilhaushalt: 90 Zentrale Finanzleistungen
Leistung: 61.1.01.001
Bezeichnung: Steuern,
allgemeine Zuweisung, allgemeine Umlagen
Sachkonto: 40210000
Bezeichnung: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
einschließlich des Anteils
am Aufkommen nach dem
Zinsabschlagsgesetz
Finanzkonto: 60210000
Bezeichnung: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer,
einschließlich des Anteils
am Aufkommen nach dem Zinsabschlagsgesetz
In der oben benannten Leistung werden Mehreinnahmen
erwartet, so dass die Deckung ermöglicht werden kann.
Alternativen:
Keine – da die gesetzliche Pflicht besteht