Betreff
Antrag auf überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung
Vorlage
H 0152/2014
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Die im Haushalt 2014 eingestellten Kosten zur Förderung von Kindern in Tagesein-richtungen, insbesondere der Anteil der Wohnsitzgemeinde gem. § 20 KiföG M-V, reichen nicht aus. TH 08  Leistung 36.1.01.001  Sachkonto 55990103 Plan 5.177.500,- € Inanspruch-nahme bisher 4.290.445,93 €. Kalkuliert wurde ein Defizit in Höhe von 390.500,- €.               

Die Träger der Kindertageseinrichtungen können die Leistungsentgelte mit dem Landkreis jährlich verhandeln. Von diesem Recht wird in der Regel Gebrauch gemacht. Dadurch erhöht sich stetig und nicht planbar die Zahlung der Wohnsitzgemeindeanteile für die Hansestadt Stralsund. Die Träger begründen die Erhöhung der Platzkosten

-       mit Tarifangleichungen für das pädagogische Personal,

-       Berücksichtigung der Mindestlöhne im Bereich Hauswirtschaft sowie externer Anbieter  und

-       der Umsetzung des gesetzlichen Betreuungsschlüssels.

 

Im Jahr 2014 wurden in vielen Einrichtungen zusätzliche Plätze geschaffen. Die vorhandenen Kapazitäten wurden fast vollständig ausgenutzt. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für den/die  Teilhaushalt/ Leistung:                                            08/ 36.1.01.001

Bezeichnung:                     Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Sachkonto:                        55990103

Bezeichnung:                     Zuschüsse für Kinderbetreuung/Anteil der WSG § 20 KiföG M-V

Finanzkonto:                      75990103

Bezeichnung:                     Auszahlung von Zuschüssen für Kinderbetreuung/Anteil der WSG

in Höhe von                       214.000,00 EUR.

 

Der Hauptausschuss beschließt die Deckung über den/die 

Teilhaushalt/ Leistung:   90 Zentrale Finanzleistungen / 61.1.01.001

Bezeichnung:                 Steuern, allgemeine Zuweisung, allgemeine Umlagen

Sachkonto:                     40210000

Bezeichnung:              Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, einschließlich des Anteils 

                                    am Aufkommen nach dem Zinsabschlagsgesetz

Finanzkonto:               60210000

Bezeichnung:              Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, einschließlich des Anteils 

                                   am Aufkommen nach dem Zinsabschlagsgesetz

 


Lösungsvorschlag:

Diese enorme Kostensteigerung war nicht planbar und war somit unvorhersehbar. Für die Zahlung der Wohnsitzgemeindekosten besteht eine gesetzliche Verpflichtung gem. § 20 KiföG M-V. Die Zahlungen werden monatlich fällig und insoweit zeitlich unaufschiebbar.

 

Diese Kosten stellen überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen dar.

 

 

 

 

 

 

 

Teilhaushalt/ Leistung:   08/ 36.1.01.001

Bezeichnung:                     Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Sachkonto:                        55990103

Bezeichnung:                     Zuschüsse für Kinderbetreuung/Anteil der WSG § 20 KiföG M-V

Finanzkonto:                      75990103

Bezeichnung:                     Auszahlung von Zuschüssen für Kinderbetreuung/Anteil der WSG

Haushaltsansatz                                                                         5.177.500,- EUR

bis zum Jahresende werden voraussichtlich verfügt                5.568.000,-  EUR

verbleiben                                                                                     -390.500,- EUR

 

Eine Teildeckung erfolgt aus dem Deckungsring

 

Leistung:                            36.1.01.002         Tagespflege

Sachkonto:                        55990203 Leistung zur Tagespflege/ Anteil der WSG

Finanzkonto:                      75990203

in Höhe von                                                                                    176.000,- EUR  

Somit verbleibt der Betrag von                                                       214.000,- EUR                                    

 

Gemäß § 50 KV M-V wird für die überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung eine Deckung benötigt.

 

Höhe der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung                214.000,00   EUR

 

Teilhaushalt:                90 Zentrale Finanzleistungen

Leistung:                      61.1.01.001

Bezeichnung:              Steuern, allgemeine Zuweisung, allgemeine Umlagen

Sachkonto:                  40210000

Bezeichnung:              Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, einschließlich des Anteils 

                                    am Aufkommen nach dem Zinsabschlagsgesetz

Finanzkonto:               60210000

Bezeichnung:              Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, einschließlich des Anteils 

                                    am Aufkommen nach dem Zinsabschlagsgesetz

In der oben benannten Leistung werden Mehreinnahmen erwartet, so dass die Deckung ermöglicht werden kann. 

 

 


Alternativen:

Keine – da die gesetzliche Pflicht besteht