Sachverhalt:

 

a) Problem

 

Auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung sowie der Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Sport für die Haushaltsplanung 2014 vom 30.09.2013 wurden die Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2014 der Hansestadt Stralsund erstellt. Der Planentwurf umfasst den

 

Band I   – Vorbericht, Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Stellenplan,

Band II  – Wirtschaftspläne der städtischen Unternehmen,

Band III – Jahresabschlüsse der städtischen Unternehmen,

Band IV – Städtebauliche Sondervermögen.

 

Zur 1. Lesung des Haushaltes 2014 in der Sitzung der Bürgerschaft am 05.12.2013 liegt der Band I mit dem Vorbericht, der Haushaltssatzung, dem Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie dem Stellenplan vor. Die weiteren Bände II, III und IV des Planentwurfes stehen zeitnah in der 49. Kalenderwoche dieses Jahres zur Verfügung, so dass in den Fraktionen und den Ausschüssen der Bürgerschaft die Beratungen zum Haushalt 2014 geführt werden können.

 

 

b) Lösungsvorschlag

 

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2014 der Hansestadt Stralsund beschließt, ist der vorliegende Haushaltsplanentwurf nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.

 

 

c) Alternativen

 

keine

 

 

 

 

d) Kosten

 

Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen werden im Rahmen des Haushaltsplanes 2014 festgesetzt.

 

 

 

e) Beschlussempfehlung

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2014 werden in die Ausschüsse der Bürgerschaft verwiesen und unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe beraten.

 

 

f) Terminstellung/Zuständigkeit

 

sofort/Kämmereiamt

 

 

g) Anlage

 

Band I des Haushaltsplanentwurfes 2014, Bände II bis IV werden kurzfristig nachgereicht