Sachverhalt:
Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund statt. Gemäß § 11
Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V fordert die Wahlbehörde die im
Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, zur Bildung des
Gemeindewahlausschusses Wahlberechtigte vorzuschlagen. Nach § 10 Abs. 1 Landes-
und Kommunalwahlgesetz M-V soll der Wahlausschuss in seiner Zusammensetzung den
Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Bürgerschaft
entsprechen. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter als Vorsitzender und vier
bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird von der Vertretung festgelegt.
Bei der Besetzung von Ausschüssen ist § 32 Abs. 2
Kommunalverfassung M-V anzuwenden, wonach jeweils die aktuellen
Mehrheitsverhältnisse zu berücksichtigen sind. Gegenwärtig bestehen in der
Bürgerschaft folgende Mehrheitsverhältnisse:
Sitze
CDU/FDP 14
DIE
LINKE 8
Bürger
für Stralsund 6
SPD 5
Wählergruppe Adomeit 5
Forum
Kommunalpolitik 4
NPD 1
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund beschließt:
Die
Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses neben dem
Gemeindewahlleiter wird auf sechs festgelegt. Dazu schlagen die Parteien und
Wählergruppen (Fraktionen) der Bürgerschaft dem Gemeindewahlleiter folgende
Anzahl von Wahlberechtigten zur Berufung als Mitglied des
Gemeindewahlausschusses vor:
CDU/FDP 2
Mitglieder
DIE
LINKE 1
Mitglied
Bürger
für Stralsund 1
Mitglied
SPD 1
Mitglied
Wählergruppe
Adomeit 1
Mitglied
Lösungsvorschlag:
Es wird
vorgeschlagen, wie auch bei der Bürgerschaftswahl 2009 eine Anzahl von sechs
weiteren Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses neben dem Gemeindewahlleiter
festzulegen. Damit besteht der Gemeindewahlausschuss aus insgesamt sieben
Mitgliedern. Davon ausgehend wird unter Berücksichtigung der o. g.
Mehrheitsverhältnisse vorgeschlagen, dass die Parteien und Wählergruppen
(Fraktionen) mit mindestens fünf Sitzen in der Bürgerschaft jeweils Mitglieder
für den Gemeindewahlausschuss wie folgt benennen:
CDU/FDP 2
Mitglieder
DIE
LINKE 1
Mitglied
Bürger
für Stralsund 1
Mitglied
SPD 1
Mitglied
Wählergruppe
Adomeit 1
Mitglied
Die Berufung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 LKWG M-V durch den Gemeindewahlleiter entsprechend
den Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen.
Alternativen:
Alternativ
könnte eine Anzahl von sieben weiteren Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses
neben dem Gemeindewahlleiter festgelegt werden. Damit ergibt sich folgende
Verteilung:
CDU/FDP 2
Mitglieder
DIE
LINKE 1
Mitglied
Bürger
für Stralsund 1
Mitglied
SPD 1
Mitglied
Wählergruppe
Adomeit 1
Mitglied
Forum Kommunalpolitik 1 Mitglied