Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr Haushaltssatzungen zu erlassen.

 

Bevor die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne 2024 der Hansestadt Stralsund beschließt, sind die vorliegenden Haushaltsplanentwürfe nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten. 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Altstadtinsel

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Grünhufe

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Knieper West

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Kleiner Wiesenweg

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 des Städtebaulichen Sondervermögens

  der Hansestadt Stralsund / Tribseer Vorstadt

- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Hansestadt Stralsund

 


Lösungsvorschlag:

Auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 14.12.2023 erfolgten ab dem 09.01.2024 die Beratungen zum Haushalt 2024 in den Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Fraktionen.

Gegenüber dem Bearbeitungsstand des Haushaltsplanentwurfs zur 1. Lesung am 14.12.2023 machen sich Veränderungen 

 

-              durch Mehrkosten aufgrund der Einordnungen von zwei Projekten, die mit Fördermitteln finanziert werden,

-              durch die Aktualisierung der Ansätze für die Eigenanteile zur Städtebauförderung im Ergebnis der Planaufstellung für Band III

-              sowie durch die Einordnung einer höheren Zuwendung gemäß Änderungsbescheid vom 19.12.2023 für das Schulzentrum am Sund

 

im Kernhaushalt (Band I) erforderlich, die in fortgeschriebenen Plankennziffern festzusetzen sind. Diese Planansätze sind in der Veränderungsliste (Anlage 01) dargestellt.

Die zu beschließende Haushaltssatzung (Anlage 02) für den Kernhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Veränderungsliste aktualisiert. Das Jahresergebnis verbessert sich um 385,1 TEUR auf -4.915,1 TEUR, der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen um 385,1 TEUR auf -13.003,0 TEUR, der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit um 45,1 TEUR auf -15.680,5 TEUR und die Kreditneuaufnahme reduziert sich um 45,1 TEUR auf 15.460,5 TEUR.

 

Der Haushalt 2024 wird unter Einbeziehung der o. g. Änderungen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Sitzung am 01.02.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Hansestadt Stralsund wird anschließend der Rechtsaufsicht die Haushaltspläne 2024 für das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren übergeben.

 


Alternativen:

Keine