Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Grieser erläutert, dass der Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport bereits am 27.01. dazu beraten und eine Empfehlung ausgesprochen hat.

Zur Anfrage der Hansestadt Stralsund hat die Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) Stellung genommen. Danach wurde ein Ablaufplan erarbeitet, der mit dem Rechtsamt abgestimmt wurde. Die RAB muss diesem Ablaufplan erneut zustimmen.

 

Herr Grieser nennt die wichtigsten Punkte des Ablaufplanes. Es besteht die Möglichkeit

die Namensrechte als Sportförderung einer Sportstätte zu verpachten. Es darf kein Produzent oder Händler von jugenschutzrelevanten Gütern (Tabak, Alkohol) Pächter werden. Das Ansehen der Hansestadt Stralsund darf nicht gefährdet werden.

 

Herr Grieser beschreibt die Vorgehensweise und weist darauf hin, dass das von der RAB vorgeschriebene Interessenbekundungsverfahren zwingend notwendig sei.

Nach Abschluss des Verfahrens ist der Fachausschuss über das Ergebnis zu informieren. Der Fachausschuss empfiehlt ggf. die Zuschlagserteilung oder die Beendigung ohne Zuschlagserteilung. Anschließend entscheidet die Bürgerschaft.

Es wurde versucht, die Forderungen der RAB zu berücksichtigen.

 

Für Herrn Kuhn ist die rechtliche Stellung der Zweckbindung der Gelder fraglich.

 

Herr Grieser merkt an, dass der Bürgerschaftsbeschluss so lautet. Sollte die RAB zustimmen, dann ist es zulässig.

 

Herr Hölbing zitiert Punkt 8 aus der vorliegenden Zuarbeit des Fachausschusses.

 

Herr Grieser gibt bekannt, dass das Verfahren der 1/3 - Investition noch nicht abschließend beraten wurde.  Es existieren Probleme zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt.

Die Abstimmungsgespräche mit der Kämmerei und der RAB dauern noch an.

 

Frau Lewing äußert, dass sich der von Herr Grieser beschriebene Verfahrensablauf nicht mit der Tischvorlage aus dem Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport decke. Das Verfahren ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Unter diesen Umständen ist kein Entschluss zu fassen.

 

Herr Mayer schließt sich den Worten seiner Vorrednerin an. Solange nicht feststeht, an wen das eine Drittel gezahlt wird, kann kein Beschluss gefasst werden. Wahrscheinlich ist es besser, wenn das Geld erst durch die Stadt vereinnahmt würde.

 

Herr Grieser teilt mit, dass die Änderungswünsche so weit wie möglich eingearbeitet wurden. Die Tischvorlage/Zuarbeit lag dem Fachamt jedoch nicht vor. Eine Entscheidung kann erst dann getroffen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde dies abschließend mitteilt.

 

Herr van Slooten schließt sich der Aussage von Herrn Grieser an. Es kann keine Entscheidung getroffen werden.

 

Herr Mayer ist auch der Meinung, dass man abwarten müsse, bis die Entscheidung der RAB vorliegt. Währenddessen kann der Verfahrensweg/Anlage mit eingearbeitet werden.

 

Herr Kinder spricht sich im Namen der Vereine für eine schnellstmögliche Umsetzung aus. Als  Ergänzung könnte man  „gemeinnützige Sportvereine“ aufnehmen.

 

Herr Grieser nimmt Bezug auf die Ergänzung von Herrn Kinder und teilt mit, dass dies im Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport wiederlegt wurde.

Wenn beispielsweise die 1. Handball-Männermannschaft einen Sponsor findet, wäre dieser Verein von dieser Sponsoringmöglichkeit ausgeschlossen.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden antwortet Frau Dobrint, dass bis zur Bestätigung der RAB ein Monat vergehen kann.

 

Herr Heinrich nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Mayer und teilt mit, dass diese Einnahmen grundsätzlich über den Haushalt zu führen sind.

 

Herr Meier stellt den Antrag auf Rückstellung bis zur Entscheidung der RAB.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Zustimmungen  0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen