Sitzung: 18.02.2015 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: B 0051/2014
Herr Wohlgemuth erläutert den bisherigen Verlauf des ISEK. Es sind Anregungen und Hinweise zum Konzept eingegangen. Diese wurden einzeln geprüft und teilweise berücksichtigt.
Herr Wohlgemuth betont, dass das ISEK keine baurechtliche Außenwirkung besitzt. Es ist kein abschließendes Dokument, es bedarf in gewissen Abständen einer Überarbeitung
Herr Suhr spricht sich im Namen seiner Fraktion für das vorliegende Konzept aus und möchte wissen welche bedeutenden Punkte überarbeitet wurden.
Herr Wohlgemuth beschreibt zunächst die Sachverhalte, die keine Anwendung im ISEK fanden. Des Weiteren wurden Hinweise vom Seniorenbeirat beachtet, u.a. die Berücksichtigung eines stationären Hospizes. Es wurden auch Hinweise vom Behindertenverband Stralsund berücksichtigt. Somit sind die Punkte des regionalen Raumentwicklungskonzepts in das ISEK einbezogen worden.
Auf Nachfrage von Herrn Gottschling erläutert Herr Wohlgemuth, dass vorrangig Altenpflegeplätze aus dem Stadtgebiet genutzt werden, darüber hinaus müsste auf das Umland ausgewichen werden.
Herr Gottschling gibt eine altersbedingte Abwanderung auf Grund von fehlenden Altenpflegeplätzen im Stadtgebiet zu bedenken.
Herr Suhr erläutert, dass eine altersbedingte Abwanderung auch Änderungen in Einnahmen und Ausgaben für die Hansestadt nach sich ziehen.
Herr Hilbert gibt bekannt, dass der Landkreis derzeit am integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) arbeitet. Die Hansestadt Stralsund wird sich an Erkenntnissen des ILEK orientieren um bedarfsgerechte Fragen zu klären.
Herr Wohlgemuth erklärt, dass das Entwicklungspotential der Altstadt nicht im ISEK aufgenommen wurde. Man konzentriere sich im größeren Maßstab auf Flächen außerhalb der Altstadt.
Auf Nachfrage von Herrn Suhr gibt Herr Wohlgemuth bekannt, dass gesetzliche Nachhaltigkeitszielsetzungen im ISEK berücksichtigt werden.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0051/2014 entsprechend des Beschlussvorschlags zu beschließen
5 Zustimmungen 3 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen