Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

1.Wie viele asylsuchende Flüchtlinge bzw. Flüchtlinge mit Duldungstatus sind derzeit auf dem Gemeindegebiet der Hansestadt Stralsund in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und wie viele asylsuchende Flüchtlinge bzw. Flüchtlinge mit Duldungstatus können derzeit eine dezentrale Unterbringung nutzen?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Anteil dezentraler Unterbringungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet der Hansestadt Stralsund zu fördern?

3. Was unternimmt die Verwaltung, um einer möglichen „Ghettoisierung“ der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Dänholm entgegenzuwirken?

 

Herr Grieser beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

§ 2 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlAG) weist die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, soweit sie nicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes erfolgt, grundsätzlich den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises zu.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach § 4 Absatz 1 FlAG verpflichtet, für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ausreichend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften vorzuhalten. Wenn die Plätze in diesen Gemeinschaftsunterkünften nicht ausreichen, haben die Landräte vorübergehend die Möglichkeit, die dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber auf die kreisangehörigen Gemeinden und damit auch auf die Hansestadt Stralsund zu verteilen. Von dieser Möglichkeit macht der Landkreis Vorpommern-Rügen seit 2012 Gebrauch.

Soweit den kreisangehörigen Gemeinden hierbei Kosten entstehen, sind die Landkreise den Gemeinden gegenüber kostenerstattungspflichtig. Die bezieht sich jedoch ausschließlich auf in verschiedenen Richtlinien festgesetzte Kosten.

Darüber hinaus erhalten diejenigen Gemeinden, die Asylbewerber aufnehmen, hierfür vom Land Finanzausgleichszahlungen, die im Wesentlichen von den Einwohnerzahlen bestimmt werden.

Insofern kann Herr Grieser nur einen Teil der Frage 1 beantworten. Alle weiteren Fragen kann nur der Landkreis beantworten.

 

 

 

 

 

Zu 1.)

 

Mit Stand vom 16.01.2015 sind 128 gestattete bzw. geduldete Ausländer dezentral  in Wohnungen in der Hansestadt Stralsund untergebracht.

Die Absicherung erfolgt durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die Betreuung übernehmen die Malteser Werke und für die Ausstattung der Wohnungen ist die SIC GmbH verantwortlich.

 

Auf Nachfrage von Frau Müller antwortet Herr Grieser, dass die Hansestadt Stralsund gegenwärtig über einen Mietbestand von 30 Wohnungen verfügt.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt