Sitzung: 22.01.2015 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die vorbereitenden Untersuchungen für den in der Anlage umrandet
dargestellten Bereich der Tribseer Vorstadt gemäß § 141 Abs. 3 BauGB werden
begonnen. Das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen umfasst den im Lageplan
flächig dargestellten Bereich mit ca. 130 ha, der im Norden begrenzt wird durch
die Barther Straße, im Osten durch den Frankenteich, die Bahnhofstraße bzw. die
Bahnanlagen, im Süden durch die Lokschuppen und die Ortsumgehung und im Westen
durch die Feldstraße und den Carl-Heydemann-Ring, den Tribseer Damm bis zur
Einmündung Richtenberger Chaussee bis hin zu den gewerblich genutzten Gebäuden
am Platz des Friedens. Der Lageplan ist als Anlage beigefügt.
2. Der Beschluss
über den Beginn vorbereitender Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige
zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils
Berechtigte sowie ihre Beauftragten nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Einstimmig beschlossen