Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die vorbereitenden Untersuchungen für den in der Anlage umrandet dargestellten Bereich der Tribseer Vorstadt gemäß § 141 Abs. 3 BauGB werden begonnen. Das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen umfasst den im Lageplan flächig dargestellten Bereich mit ca. 130 ha, der im Norden begrenzt wird durch die Barther Straße, im Osten durch den Frankenteich, die Bahnhofstraße bzw. die Bahnanlagen, im Süden durch die Lokschuppen und die Ortsumgehung und im Westen durch die Feldstraße und den Carl-Heydemann-Ring, den Tribseer Damm bis zur Einmündung Richtenberger Chaussee bis hin zu den gewerblich genutzten Gebäuden am Platz des Friedens. Der Lageplan ist als Anlage beigefügt.

 

2. Der Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Einstimmig beschlossen