Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Hofmann fasst den Sachverhalt aus den vergangenen Sitzungen zusammen.

 

Frau von Allwörden erklärt, dass  Änderungen des Vertragsentwurfs im Punkt II durch die Beratungen in den Fraktionen vorgeschlagen werden und erläutert diese näher. Die Begrenzung der Mitgliederzahl wurde entfernt. Eine Leistungsebene sollte ersichtlich sein. Voraussetzung für Vereine ist die Mitgliedschaft im Stadt-, Kreis- oder Landessportbund. Ebenso berücksichtigt werden Sportvereine auf Landes- oder Bundesebene, mit Führung eines Leistungskaders oder der Teilnahme an Ligawettkämpfen.

Unter Punkt II c) wurde aufgeführt, dass es sich auch um einen Behinderten- und Rehabilitationsverein handeln kann.

Die Aufnahme eines Gestattungsvertrages wurde unter Punkt III a) umgesetzt und unter b) die Änderung auf einen “angemessenen Betrag“ vorgenommen.

 

Herr Hofmann fasst Art und Umfang der Änderungen zusammen und merkt an, dass es für jeden Vertrag einen extra Beschluss geben wird.

 

Frau Dibbern hält die Vertragslaufzeit von zwei Jahren zu kurz für eine Identitätsfindung, um einen Werbeeffekt zu erzielen. Aus der Vertragsvorlage geht nicht hervor, wer für entstehende Umbaukosten aufkommt, wenn ein Sponsor vorzeitig den Vertrag beendet. 

 

Herr Hofmann teilt mit, dass solche Klauseln im Vertrag zu regeln sind.

 

Herr Grieser teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass es zum geplanten Vorhaben unterschiedliche rechtliche Meinungen gibt. Die Verwaltung muss ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um festzustellen, ob ein anderer Sponsor mehr bieten würde. Die Hansestadt Stralsund wäre dann verpflichtet, dem Sponsor mit dem höchsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Dann müsste sich die Bürgerschaft erneut mit den Angeboten befassen, um zu einem Ergebnis zu gelangen. Aufgrund des Verwaltungsweges innerhalb der Verwaltung kann bis zur Beschlussfassung das Verfahren mindestens 4 – 5 Monate dauern.

 

Herr Hofmann fasst den Verlauf des Interessenbekundungsverfahrens zusammen.

 

Herr Grieser erläutert Hintergründe für die lange Dauer bis zur Beschlussfassung.

 

Auf Nachfrage von Frau Dibbern, welche Sportstätten für ein Sponsoring freigegeben werden, antwortet Herr Grieser, dass die Verwaltung keine Einschränkungen vornehmen wird. Die Ausschussmitglieder und letztlich die Bürgerschaft wird dies entscheiden.

Auf Nachfrage von Frau Schüler erläutert Herr Grieser, dass die Hansestadt Stralsund Eigentümerin der Namensrechte ist, deshalb führt die Stadt auch das Interessenbekundungsverfahrens durch. Die Aufteilung der Finanzmittel ist derzeit in Klärung.

 

Bezug nehmend auf die Frage von Frau Dibbern weist Frau von Allwörden auf Punkt I des vorliegenden Entwurfs hin und macht deutlich, dass der Sachverhalt auf sämtliche städtische Sportanlagen zu übertragen ist.

 

Herr Hofmann ergänzt, dass in den letzten 25 Jahren nun der 1. Fall einer Namensgebung aufgetreten ist.

Die Frage von Herrn Ehlers bejaht Herr Hofmann. Der Sponsor wartet noch.

 

Herr Albrecht merkt an, dass die Verwaltung die Bearbeitung der Vorgänge nicht scheut und wie bei Annahmen von Spenden der Hauptausschuss oder die Bürgerschaft dies beschließen muss. Das schafft Transparenz. Die Verwaltung leistet diese Arbeit gern, wenn dabei genügend Sponsoren akquiriert werden können.

 

Herr Hofmann fasst die Ergebnisse zusammen und schlägt vor die Thematik zur nächsten Bürgerschaftssitzung im März auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schüler gibt Herr Grieser bekannt, dass das geplante Vorhaben als Anlage zur Sportförderrichtlinie aufgenommen wird. Dies wird derzeit vom Rechtsamt geprüft.

 

Frau Schüler ist der Ansicht, dass Profimannschaften nicht von der Namensübertragung erfasst werden.

 

Herr Grieser widerlegt dies und sieht keine Bedenken, da auch diese Mannschaften die Voraussetzungen erfüllen.

 

Herr Hofmann stellt den Veränderungsvorschlag zur Abstimmung:

 

Abstimmung: 8 Zustimmungen  0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen