Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kinder erfragt Gründe, die einen Verkauf rechtfertigen würden und welche Auswirkungen die Veräußerung der Grundstücke im Haushalt hätte.

 

Der Vorsitzende hält fest, dass es hier um den Kosten- /Nutzeneffekt geht- kurzfristige Einnahmen durch den Verkauf im Vergleich zu den langfristigen Betrachtungen durch die Erbbauzinseinnahmen.

 

Herr Kobsch äußert Bedenken, ob die Diskussion öffentlich behandelt werden soll.

 

Der Vorsitzende hat keine Einwände, solange es anonym und allgemein behandelt wird.

 

Des Weiteren hält Herr Kobsch einen ausführlich Vortrag, in dem er die Vorteile des Erbbaurechts näher erläutert.

Anschließend stellt Herr Sund eine umfassende Übersicht (Jan. 2014) vor, aus der die Grundstücke der Hansestadt Stralsund innerhalb der politischen Grenzen und außerhalb des Stadtgebietes hervorgehen. Dabei wurden die Grundstücke nach ihrem jeweiligen Zweck (Wohnen, Erholung, Gewerbe und Soziales/Sport) unterteilt. Derzeit sind weitere Erbbaurechtsverträge in Bearbeitung und neue Anträge eingegangen. Weiterhin stellte Herr Sund die Zahlen eines möglichen Verkaufs der Grundstücke mit denen der Erbbaupacht in Vergleich. Innerhalb Stralsunds würde sich der Verkaufswert der Grundstücke auf ca. 12,9 Mio. Euro belaufen, bis zum Auslaufen der Erbbaurechtsverträge würden ca. 27,7 Mio. Euro eingenommen werden.

Ein Verkauf sämtlicher Grundstücke wären Soforteinnahmen von ca. 18 Mio. Euro. Mit Auslaufen der Erbbaupachtverträge würde eine Gesamtsumme von ca. 41 Mio. Euro dem Haushalt zugeführt werden, mit dem Unterschied, dass sich die Grundstücke auch dann noch im Besitz der Hansestadt Stralsund befinden.

 

Herr Haack erläutert den Antrag seiner Fraktion näher und weist darauf hin, dass es sich im Antrag lediglich um Erbbaurechtsverträge handelt, die zu Wohnzwecken innerhalb der Hansestadt Stralsund vergeben wurden. Dann würde es sich um eine Erbbausumme von ca. 6 Mio. Euro handeln. Weiterhin erklärt Herr Haack, dass sich die “ verloren gehende Erbbaupacht “ mit den Zinsen für aufzunehmende Kredite ausgleichen würde. Man muss auch bedenken, dass bei Auslaufen eines solchen Erbbauvertrages die Möglichkeit bestünde, dass die Hansestadt Stralsund ein Wohngebäude nicht veräußert bekommt. Der Verkauf einiger Grundstücke könnte interessant werden um Zielvorgaben im Haushalt zu erreichen, damit die Konsolidierungshilfe in Höhe von 2,4 Mio. Euro ausgezahlt wird. Ein anderer Aspekt ist die Ungerechtigkeit, dass Grundstücke in bester Lage verkauft und wieder andere mit einer Erbbaupacht versehen wurden. Es sollte einmalig die Möglichkeit zum Kauf gegeben werden.

 

Herr Kuhn fasst die Kernaussage von Herrn Haack zusammen und ergänzt, dass sich die Bürger bewusst für ein Grundstück mit Erbbaurecht entschieden haben. Die Hansestadt Stralsund hat kontinuierliche Einnahmen und das Grundstück bleibt weiterhin im Besitz der Stadt.

 

Herr van Slooten bekräftigt die Aussage von Herrn Kobsch, dass  Rechtssicherheit für beide Parteien besteht. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Erbbaurechts sei, dass der Spekulation mit Grundstücken entgegen gewirkt werden könne. Es sollte am Erbbaurecht festgehalten werden. Dieser Antrag ist aus seiner Sicht nicht zu unterstützen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt antwortet Herr Kobsch, dass sich die Berechnungen auf die Grundlage der Restlaufzeit der Erbbauverträge beziehen. Diese könne je nach Erbbauvertrag zwischen 15 und 50 Jahre liegen. Ein weiterer Beweggrund ist, dass sich einige Erbbauverträge auf kulturelle Einrichtungen, wie z.B. das „Kloster zum Heiligen Geist“ beziehen. Somit kann mehr Einfluss auf das gesamte „Ensemble“ genommen werden.

 

Herr Haack betont, dass er von den Stralsunder Bürgern gewählt wurde und sich deshalb für die Rechte der Stralsunder einsetzt.

 

Herr Kinder gibt zu bedenken, dass der Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt ungünstig wäre, da die Zinsen sehr niedrig sind. Es ist aber eine interessante Möglichkeit, um den Haushaltszuschuss zu bekommen.

Eine einmalige Möglichkeit zum Kauf eines Grundstücks könnte aber auch Ungerechtigkeiten nach sich ziehen.

 

Herr Quintana Schmidt beantragt, den Antrag noch einmal zur Beratung in die Fraktionen zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

2 Zustimmungen  7 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen

 

Herr van Slooten ist der Meinung, dass die Erstellung einer Übersicht zur Einsparung von Kreditzinsen im Vergleich zu den Einnahmen durch Erbbauzinsen, seitens Herrn Haack, überflüssig sei.

 

Herr Meier lässt über den verwiesenen Antrag abstimmen:

 

Abstimmung: 1 Zustimmungen  8 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft den Antrag abzulehnen.