Sitzung: 20.01.2015 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Kinder erfragt Gründe, die einen Verkauf
rechtfertigen würden und welche Auswirkungen die Veräußerung der Grundstücke im
Haushalt hätte.
Der Vorsitzende hält fest, dass es hier um den Kosten-
/Nutzeneffekt geht- kurzfristige Einnahmen durch den Verkauf im Vergleich zu
den langfristigen Betrachtungen durch die Erbbauzinseinnahmen.
Herr Kobsch äußert Bedenken, ob die Diskussion
öffentlich behandelt werden soll.
Der Vorsitzende hat keine Einwände, solange es anonym
und allgemein behandelt wird.
Des Weiteren hält Herr Kobsch einen ausführlich
Vortrag, in dem er die Vorteile des Erbbaurechts näher erläutert.
Anschließend stellt Herr Sund eine umfassende
Übersicht (Jan. 2014) vor, aus der die Grundstücke der Hansestadt Stralsund
innerhalb der politischen Grenzen und außerhalb des Stadtgebietes hervorgehen.
Dabei wurden die Grundstücke nach ihrem jeweiligen Zweck (Wohnen, Erholung,
Gewerbe und Soziales/Sport) unterteilt. Derzeit sind weitere
Erbbaurechtsverträge in Bearbeitung und neue Anträge eingegangen. Weiterhin
stellte Herr Sund die Zahlen eines möglichen Verkaufs der Grundstücke mit denen
der Erbbaupacht in Vergleich. Innerhalb Stralsunds würde sich der Verkaufswert
der Grundstücke auf ca. 12,9 Mio. Euro belaufen, bis zum Auslaufen der
Erbbaurechtsverträge würden ca. 27,7 Mio. Euro eingenommen werden.
Ein Verkauf sämtlicher Grundstücke wären
Soforteinnahmen von ca. 18 Mio. Euro. Mit Auslaufen der Erbbaupachtverträge
würde eine Gesamtsumme von ca. 41 Mio. Euro dem Haushalt zugeführt werden, mit
dem Unterschied, dass sich die Grundstücke auch dann noch im Besitz der
Hansestadt Stralsund befinden.
Herr Haack erläutert den Antrag seiner Fraktion näher
und weist darauf hin, dass es sich im Antrag lediglich um Erbbaurechtsverträge
handelt, die zu Wohnzwecken innerhalb der Hansestadt Stralsund vergeben wurden.
Dann würde es sich um eine Erbbausumme von ca. 6 Mio. Euro handeln. Weiterhin
erklärt Herr Haack, dass sich die “ verloren gehende Erbbaupacht “ mit den
Zinsen für aufzunehmende Kredite ausgleichen würde. Man muss auch bedenken,
dass bei Auslaufen eines solchen Erbbauvertrages die Möglichkeit bestünde, dass
die Hansestadt Stralsund ein Wohngebäude nicht veräußert bekommt. Der Verkauf
einiger Grundstücke könnte interessant werden um Zielvorgaben im Haushalt zu
erreichen, damit die Konsolidierungshilfe in Höhe von 2,4 Mio. Euro ausgezahlt
wird. Ein anderer Aspekt ist die Ungerechtigkeit, dass Grundstücke in bester
Lage verkauft und wieder andere mit einer Erbbaupacht versehen wurden. Es
sollte einmalig die Möglichkeit zum Kauf gegeben werden.
Herr Kuhn fasst die Kernaussage von Herrn Haack
zusammen und ergänzt, dass sich die Bürger bewusst für ein Grundstück mit
Erbbaurecht entschieden haben. Die Hansestadt Stralsund hat kontinuierliche
Einnahmen und das Grundstück bleibt weiterhin im Besitz der Stadt.
Herr van Slooten bekräftigt die Aussage von Herrn
Kobsch, dass Rechtssicherheit für beide
Parteien besteht. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Erbbaurechts sei, dass der
Spekulation mit Grundstücken entgegen gewirkt werden könne. Es sollte am
Erbbaurecht festgehalten werden. Dieser Antrag ist aus seiner Sicht nicht zu
unterstützen.
Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt antwortet
Herr Kobsch, dass sich die Berechnungen auf die Grundlage der Restlaufzeit der
Erbbauverträge beziehen. Diese könne je nach Erbbauvertrag zwischen 15 und 50
Jahre liegen. Ein weiterer Beweggrund ist, dass sich einige Erbbauverträge auf
kulturelle Einrichtungen, wie z.B. das „Kloster zum Heiligen Geist“ beziehen.
Somit kann mehr Einfluss auf das gesamte „Ensemble“ genommen werden.
Herr Haack betont, dass er von den Stralsunder Bürgern
gewählt wurde und sich deshalb für die Rechte der Stralsunder einsetzt.
Herr Kinder gibt zu bedenken, dass der Verkauf zum
jetzigen Zeitpunkt ungünstig wäre, da die Zinsen sehr niedrig sind. Es ist aber
eine interessante Möglichkeit, um den Haushaltszuschuss zu bekommen.
Eine einmalige Möglichkeit zum Kauf eines Grundstücks
könnte aber auch Ungerechtigkeiten nach sich ziehen.
Herr Quintana Schmidt beantragt, den Antrag noch
einmal zur Beratung in die Fraktionen zu geben.
Abstimmungsergebnis:
2 Zustimmungen 7 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Herr van Slooten ist der Meinung, dass die Erstellung
einer Übersicht zur Einsparung von Kreditzinsen im Vergleich zu den Einnahmen
durch Erbbauzinsen, seitens Herrn Haack, überflüssig sei.
Herr Meier lässt über den verwiesenen Antrag
abstimmen:
Abstimmung: 1
Zustimmungen 8 Gegenstimmen 0
Stimmenthaltungen
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft den Antrag abzulehnen.