Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf Nachfrage von Herr Kinder erläutert Herr Kobsch einige Hintergründe zur Klosteranlage Rambin. Das Kloster gehört seit Jahrhunderten zum städtischen Besitz. Es ist kulturelles Erbe und die Stadt ist für den Erhalt verantwortlich. Es ist beabsichtigt, das Kloster mit einem Erbbaurechtsvertrag zu versehen, um weiterhin Einfluss auf die Nutzung zu nehmen. Es gibt immer wieder Interessenten. Derzeit werden Gespräche mit einem Bewerber geführt, aber auf Grund der Größe und des Kostenumfanges der Anlage ist dies kein einfach zu vermarktendes Objekt.

 

Herr Kuhn kritisiert, dass es sich so viele Jahre hingezogen hat und die Anlage immer mehr verfalle.

 

Herr Kobsch teilt mit, dass für solch ein Vorhaben Geduld geboten ist. Es war immer beabsichtigt, die Anlage nicht zu verkaufen, daher habe man sich für einen Erbbauvertrag entschieden.

 

Die erneute Nachfrage von Herrn Kuhn, ob es einen Interessenten gibt, bejaht Herr Kobsch.

 

Herr van Slooten gibt zu bedenken, dass der Standort Rambin hohes Entwicklungspotential hat. Von einem Verkauf ist unbedingt abzuraten, um einem kompletten Verfall vorzubeugen. Mit einem Erbbauvertrag kann Einfluss auf Entwicklung und Gestaltung des Klosters genommen werden.

 

Herr Haack beklagt, dass das Kloster und umliegende Gebäude immer weiter verfallen und jährlich hohe Summen für den Erhalt den Haushalt belasten. Es muss nicht unbedingt verkauft werden; auch Erbbaupacht wird in Betracht gezogen.

 

Herr van Slooten merkt an, dass die richtigen Investoren derzeit nicht vorhanden sind und unterstützt die Aussage von Herrn Kobsch, dass es einige Zeit dauern kann, bis ein passender Investor gefunden ist.

 

Herr Haack ist der Meinung, dass die Stadt nicht ausreichend aktiv wird und bisher nichts passiert ist.

 

Herr Meier lässt über den Antrag abstimmen:

 

Abstimmung: 1 Zustimmungen  7 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft den Antrag abzulehnen.


1 Zustimmungen  7 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltungen