Sitzung: 20.01.2015 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Auf Nachfrage von Herr Kinder erläutert Herr Kobsch
einige Hintergründe zur Klosteranlage Rambin. Das Kloster gehört seit
Jahrhunderten zum städtischen Besitz. Es ist kulturelles Erbe und die Stadt ist
für den Erhalt verantwortlich. Es ist beabsichtigt, das Kloster mit einem
Erbbaurechtsvertrag zu versehen, um weiterhin Einfluss auf die Nutzung zu
nehmen. Es gibt immer wieder Interessenten. Derzeit werden Gespräche mit einem
Bewerber geführt, aber auf Grund der Größe und des Kostenumfanges der Anlage
ist dies kein einfach zu vermarktendes Objekt.
Herr Kuhn kritisiert, dass es sich so viele Jahre
hingezogen hat und die Anlage immer mehr verfalle.
Herr Kobsch teilt mit, dass für solch ein Vorhaben
Geduld geboten ist. Es war immer beabsichtigt, die Anlage nicht zu verkaufen,
daher habe man sich für einen Erbbauvertrag entschieden.
Die erneute Nachfrage von Herrn Kuhn, ob es einen
Interessenten gibt, bejaht Herr Kobsch.
Herr van Slooten gibt zu bedenken, dass der Standort
Rambin hohes Entwicklungspotential hat. Von einem Verkauf ist unbedingt
abzuraten, um einem kompletten Verfall vorzubeugen. Mit einem Erbbauvertrag
kann Einfluss auf Entwicklung und Gestaltung des Klosters genommen werden.
Herr Haack beklagt, dass das Kloster und umliegende
Gebäude immer weiter verfallen und jährlich hohe Summen für den Erhalt den
Haushalt belasten. Es muss nicht unbedingt verkauft werden; auch Erbbaupacht
wird in Betracht gezogen.
Herr van Slooten merkt an, dass die richtigen
Investoren derzeit nicht vorhanden sind und unterstützt die Aussage von Herrn
Kobsch, dass es einige Zeit dauern kann, bis ein passender Investor gefunden
ist.
Herr Haack ist der Meinung, dass die Stadt nicht
ausreichend aktiv wird und bisher nichts passiert ist.
Herr Meier lässt über den Antrag abstimmen:
Abstimmung: 1
Zustimmungen 7 Gegenstimmen 1
Stimmenthaltungen
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft den Antrag abzulehnen.
1 Zustimmungen 7 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltungen