Sitzung: 04.12.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. die
Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport des
Landes Mecklenburg- Vorpommern und der Hansestadt Stralsund über die Zuweisung
einer Konsolidierungshilfe nach § 22 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 des
Finanzausgleichsgesetzes
M-V.
2. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herr Dr.- Ing. Alexander Badrow, und der Erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herr Dieter Hartlieb, werden mit der Unterzeichnung der Konsolidierungsvereinbarung beauftragt.
Dr. Badrow erläutert die zur Beschlussfassung vorliegende Konsolidierungsvereinbarung ausführlich.
Frau Müller sieht noch Beratungsbedarf zu den Konsequenzen der Vereinbarung und beantragt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verweisung der Beratung in den Finanz- und Vergabeausschuss.
Herr Dr. Badrow sieht bei einer späteren Beschlussfassung finanzielle Mittel für die Hansestadt in Gefahr.
Herr Jungnickel schließt sich dem Anliegen von Frau Müller an.
Nach einer ausgiebigen Diskussion von den Bürgerschaftsmitgliedern Herrn Suhr, Herrn Quintana Schmidt, Herrn Rickmann, Herrn Philippen und Herrn Ihlo zum Für und Wider einer Beschlussfassung der Vorlage am heutigen Tag lässt der Präsident über den Antrag zur Verweisung der Beratung der Vorlage in den Finanz- und Vergabeausschuss abstimmen:
Mehrheitlich abgelehnt
Herr Paul stellt die Vorlage wie folgt zur Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen